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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter III 11/2002
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strichel_hori

Spanien zum Schadensersatz verurteilt wegen verspäteter Umsetzung einer EU-Richtlinie

Jetzt wird es ernst mit der Verurteilung zum Schadensersatz des eigenen Staates bei Nichtumsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht.

So hat nun das oberste spanische Gericht den eigenen Staat, also Spanien, verurteilt, an Touristen Schadensersatz zu zahlen, weil Spanien eine EU-Vorgabe zum Time-Sharing-Recht erst mit einer Verspätung von 19 Monaten in nationales Recht umgesetzt hat.

Fazit: Es macht Sinn, sich zur Wehr zu setzen, wenn der Nationalstaat, - hier Spanien -, geltendes EU-Recht schlicht ignoriert und Sie dadurch geschädigt werden.


strichel_hori

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