Spanien zum Schadensersatz verurteilt wegen verspäteter
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Jetzt wird es ernst mit der Verurteilung zum Schadensersatz
des eigenen Staates bei Nichtumsetzung von EU-Vorgaben in
nationales Recht.
So hat nun das oberste spanische Gericht den eigenen Staat,
also Spanien, verurteilt, an Touristen Schadensersatz zu
zahlen, weil Spanien eine EU-Vorgabe zum Time-Sharing-Recht
erst mit einer Verspätung von 19 Monaten in nationales
Recht umgesetzt hat.
Fazit: Es macht Sinn, sich zur Wehr zu setzen, wenn der
Nationalstaat, - hier Spanien -, geltendes EU-Recht schlicht
ignoriert und Sie dadurch geschädigt werden.