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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter IV 12/2002
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strichel_hori

“Das sollten Sie wissen zum Maklervertrag in Spanien”

1. Nach dem Gesetz trägt der Verkäufer in Spanien die Maklergebühren.

2. In der Rechtspraxis werden die Maklergebühren durch Aufschlag auf den vom Verkäufer gewünschten Verkaufspreis vom Käufer getragen.

3. Wer vom spanischen Makler mit Genugtuung erfährt, dass die Maklergebühren vom Verkäufer getragen werden, kann im Regelfall davon ausgehen, dass der Makler, - logischerweise -, vorrangig auch die Verkäuferinteressen vertritt.

4. Die Maklergebühren betragen 5 % bis 10 % des Verkaufspreises.

5. Für ca. 1 % des Verkaufspreises können Sie beim Immobilienkauf Rechtssicherheit und, - bei qualifizierter Beratung -, Rechts- und Steueroptimierung durch anwaltliche Beratung und Begleitung sichern.

6. Maklergebühren werden regelmässig mit Abschluss des Notarvertrages fällig.

strichel_hori

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