Baustopp auf Mallorca aufgelockert:
Einfamilienhäuser können wieder gebaut werden
27 der insgesamt 53 Gemeindegebiete Mallorcas, vornehmlich
im Landesinneren gelegen, sind mit der aktuellen Entscheidung
des Inselrates vom 22.Januar 2002 vom Baustopp ausgenommen,
ebenso wie viele Stadtgebiete, wie Manacor und Inca.
Einfamilienhäuser können inselweit wieder genehmigt
werden, Mehrfamilienhäuser bleiben in den in den letzten
Jahren boomenden Inselgebieten noch zwei Jahre von der Baugenehmigungserteilung
ausgeschlossen.
Landfincas können grundsätzlich wieder genehmigt
werden, wenngleich die Gesamtzahl der Genehmigungen im ländlichen
Raum jährlich 450 nicht überschreiten darf.
Die Einzelheiten zur Verteilung der Baugenehmigungen auf
die Gemeinden werden in den kommenden drei Monaten geregelt.
Die Mindestgrundstücksgrösse bleibt bei 14.000
m2 respektive 15.000 m2, fragt man sich nur, wie lange noch.
Man hat im Inselrat auch erwoben, die Bebauungen im Aussenbeeich
komplett zu untersagen, was allerdings letztlich wohl aus
wahltaktischen Gründen aufgeschoben wurde.
Bauen auf Mallorca: Das sollten Sie beachten
Ganz ohne Probleme geht das Bauen selten ab. Das ist im
Grundsatz in Spanien nicht anders als in Deutschland.
Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass der Hausbau in Spanien
von einem breiteren emotionalen Erlebensspektrum begleitet
wird.
Dieses reicht vom entnervten Aufgeben eines Hausbauprojektes
im Rohbau bis zum problemlosen Haus- und Poolbau als Start
in eine langjährige Entspannungsphase.
Vorfragen vor dem Hausbau - Prüfen Sie sich selbst
Ist der Standort mit dem konkreten Umfand langfristig der
richtige? Bin ich mir im klaren, dass nicht nur das Leben
in Spanien anders abläuft als in Deutschland, sondern
auch das Bauen? Engt mich das Bauprojekt in Spanien finanziell
nicht zu sehr ein?
Kurzum: Rahmenbedingungen und mentale Einstellung müssen
stimmen.
Die richtigen Partner ersparen Probleme
Wer immer das billigste Angebot sucht, ohne andere Aspekte
zu berücksichtigen, kann Glück haben, die Wahrscheinlichkeit
allerdings, dass diese Strategie im Chaos endet, ist sehr
gross.
Ein eingespieltes Team von Architekten, Bauunternehmer
und eine begleitende rechtliche Beratung ab der Phase des
Grundstückserwerbs über die Erstellung von Bauvertrag
bis hin zur Eintragung des Neubaues ins spanische Grundbuchamt
gibt Sicherheit.
Der Bauvertrag braucht fixe Inhalte
Fixpreis, Fixtermin, fixe Zahlungstermine nach Baufortschritt,
fixe Schadensersatzbeträge pro Tag verspäteter
Herstellung, Fixierung der Bauqualität: Sie merken
Klarheit ist Trumpf bei der Abfassung des Bauvertrages,
auch wenn Ihnen ebenso der spanische Bauunternehmer wie
der deutsche Generalunternehmer wortreich versichern, es
werden alle Wünsche berücksichtigt und es bedürfe
keines entsprechenden schriftlichen Fixierens.
Keine Anzahlung ohne Absicherung
Die Absicherung kann dabei sowohl in einer Bankbürgschaft
bestehen, wie auch, vorzugsweise, in Form des bereits erstellten
Hauswertes.
Wenn Sie vertraglich abgesichert sind, können Sie
das Bauprojekt auch in Spanien mit der entsprechenden Gelassenheit
verfolgen.