Aussereheliche Alternative für Residenten
auf den Balearen
Die Ley de Parejas de Hecho oder das "Gesetz
für tatsächliche Lebenspartnerschaften" wurde
am 11.12.2001 vom balearischen Parlament verabschiedet.
Das ungewöhnliche an diesem Gesetz: Eine gemeinschaftliche
gesetzliche Regelung für lesbische, schwule und heterosexuelle
Paare.
Mit diesem Gesetz erhalten nichteheliche Partnerschaften
mit Registereintragung ähnliche Rechte und Pflichten
wie Ehepartner.
Voraussetzungen neben der Registereintragung: keiner der
Partner darf seinerseits noch verheiratet sein und beide
müssen Residenten auf den Balearen, - nicht also zugleich
Spanier -, sein.
Mit der Registrierung entstehen dann Erbrechte und Unterhaltspflichten
u.a..
Weiterhin wird die Möglichkeit des Abschlusses eines
Ehevertrages eröffnet.
Gesamtheitlich auch eine interessante Alternative der Rechts-
und Steuergestaltung für Lebenspartner zur Erschliessung
von Steuervorteilen.