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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter III 2/2002
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strichel_hori
Aussereheliche Alternative für Residenten auf den Balearen

Die “Ley de Parejas de Hecho” oder das "Gesetz für tatsächliche Lebenspartnerschaften" wurde am 11.12.2001 vom balearischen Parlament verabschiedet.

Das ungewöhnliche an diesem Gesetz: Eine gemeinschaftliche gesetzliche Regelung für lesbische, schwule und heterosexuelle Paare.

Mit diesem Gesetz erhalten nichteheliche Partnerschaften mit Registereintragung ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehepartner.

Voraussetzungen neben der Registereintragung: keiner der Partner darf seinerseits noch verheiratet sein und beide müssen Residenten auf den Balearen, - nicht also zugleich Spanier -, sein.

Mit der Registrierung entstehen dann Erbrechte und Unterhaltspflichten u.a..

Weiterhin wird die Möglichkeit des Abschlusses eines „Ehevertrages“ eröffnet.

Gesamtheitlich auch eine interessante Alternative der Rechts- und Steuergestaltung für Lebenspartner zur Erschliessung von Steuervorteilen.

strichel_hori

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