Steuerlich in Deutschland geschickt abschliessen bei Umzug
nach Spanien
Mitunter wird die Übersiedlung nach Spanien überstürzt
realisiert und das deutsche Finanzamt meldet sich dann mit
erheblichen Nachbesteuerungen von Abfindungszahlungen oder
in Form der Besteuerung stiller Reserven bei der Unternehmensveräusserung
zurück.
Empfehlenswert ist hier diese Überraschungen durch
frühzeitige Rechts- und Steuerplanung zu vermeiden.
Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei für diese Fragenkomplexe
ist Rechtsanwältin Ingeborg Copp-Menth.