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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 4/2002
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strichel_hori

Hauskauf, Ferienhaus, Kaufvertrag -
In Spanien gleich die Vermögensnachfolge mit berücksichtigen

Selbst für die engsten Verwandten sieht die spanische Erbschaftssteuer nur vergleichsweise minimale Erbschaftssteuerfreibeträge vor.

Die Konsequenz: Die Berücksichtigung der Vermögensnachfolge bereits vor oder zeitgleich mit dem Immobilienerwerb in Spanein spart deutschen Familien häufig 6-stellige Eurobeträge.

Wer hier das Motto bemüht „Nach mir die Sintflut“ dem sei zu bedenken gegeben: Wer zahlt dann die Erbschaftssteuer, wenn der eigene Lebenspartner und Miteigentümer zuerst diese Welt verlassen sollte?

Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie im Themenschwerpunkt Erbrecht & Vermögensnachfolge.

strichel_hori

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