Vermögensnachfolge in Spanien leicht gemacht:
Bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt
Sie haben eine Immobilien in Spanien geerbt? Sie sind sich
einig über den Ankauf oder Verkauf einer Finca in Spanien
mit dem deutschen Vertragspartner?
Gleichzeitig möchten Sie aber einen eigenen grösseren
Aufwand und die Unsicherheit der persönlichen Befassung
mit dem fremden Rechtssystem vermeiden. Was tun?
Die Lösung ist einfach. Per notarieller spanische
voll macht bevollmächtigen Sie einen Anwalt in Spanien
zur Abwicklung, konkret zur Erbschaftsannahme und Grundbucheintragung.
Ist ein Kaufvertrag vorgesehen, so kann dies über
die Bevollmächtigung von zwei Mitarbeitern der Kanzlei,
jeweils einer in Verkäufer- und einer in Käuferfunktion
getätigt werden.
Wenn Sie dies alles direkt von Deutschland aus erledigen
möchten, dann können Sie die Vollmacht entweder
beim nächstgelegenen spanischen Konsulat erstellen
lassen oder wir statten einen deutschen Notar in Ihrer Region
mit der entsprechenden spanischen Vollmachtsvorlage aus.
Die notwendige notarielle Bevollmächtigung kann entweder
als Spezialvollmacht oder als Generalvollmacht ausgestattet
werden.
Mit der Spezialvollmacht haben Sie sichergestellt, dass
der Bevollmächtigte keine anderen von Ihnen nicht gewünschten
Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen tätigen kann.
Die Generalvollmacht hingegen ist einfacher erstellbar
und kostengünstiger. Zur eigenen Absicherung könnten
sie befristet werden.
Wenn Sie also Ihre Immobiliennachfolge in Spanien einfach
abwickeln lassen möchten, dann rufen Sie uns einfach
an oder Sie schicken uns ein Fax oder e-mail.