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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 4/2002
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strichel_hori

Vermögensnachfolge in Spanien leicht gemacht:
Bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt

Sie haben eine Immobilien in Spanien geerbt? Sie sind sich einig über den Ankauf oder Verkauf einer Finca in Spanien mit dem deutschen Vertragspartner?

Gleichzeitig möchten Sie aber einen eigenen grösseren Aufwand und die Unsicherheit der persönlichen Befassung mit dem fremden Rechtssystem vermeiden. Was tun?

Die Lösung ist einfach. Per notarieller spanische voll macht bevollmächtigen Sie einen Anwalt in Spanien zur Abwicklung, konkret zur Erbschaftsannahme und Grundbucheintragung.

Ist ein Kaufvertrag vorgesehen, so kann dies über die Bevollmächtigung von zwei Mitarbeitern der Kanzlei, jeweils einer in Verkäufer- und einer in Käuferfunktion getätigt werden.

Wenn Sie dies alles direkt von Deutschland aus erledigen möchten, dann können Sie die Vollmacht entweder beim nächstgelegenen spanischen Konsulat erstellen lassen oder wir statten einen deutschen Notar in Ihrer Region mit der entsprechenden spanischen Vollmachtsvorlage aus.

Die notwendige notarielle Bevollmächtigung kann entweder als Spezialvollmacht oder als Generalvollmacht ausgestattet werden.

Mit der Spezialvollmacht haben Sie sichergestellt, dass der Bevollmächtigte keine anderen von Ihnen nicht gewünschten Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen tätigen kann.

Die Generalvollmacht hingegen ist einfacher erstellbar und kostengünstiger. Zur eigenen Absicherung könnten sie befristet werden.

Wenn Sie also Ihre Immobiliennachfolge in Spanien einfach abwickeln lassen möchten, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie schicken uns ein Fax oder e-mail.

strichel_hori

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