Privatkonkurs in Deutschland
- Entschuldung in 6 Jahren
Bei Verschuldenshöhen ab einer gewissen Grössenordnung
lassen sich die Verbindlichkeiten rein statistisch auch
mit umfassender und intensivster Arbeitstätigkeit nicht
mehr zurückführen. Mitunter übersteigen dann
die monatlichen Zinsbeträge bereits das monatliche
Arbeitseinkommen.
Nachdem hiervon in der Vergangenheit immer mehr Personen,
insbesondere auch Familien mit Kindern, betroffen waren,
hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und in 1999 ist eine
Reform der Insolenzzuordnung erfolgt, der sogenannte Privatkonkurs
wurde eingeführt.
Privatkonkurs deshalb, weil hier der Personenkreis
erfasst werden soll, dessen Verschuldung im wesentlichen
nicht durch eine selbständige Tätigkeit entstanden
ist.
Auf ehemals Selbständige ist der Privatkonkurs dann
anwendbar, wenn gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
bestehen und bei Stellung des Insolvenzantrages weniger
als 20 Gläubiger verzeichnet sind.
Statistisch betroffen sind in Deutschland rund 2,7 Mio.
Haushalte.
Zum praktischen Ablauf in Stichworten:
Aussergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern
Antragstellung bei Gericht
Vorlage Vermögensbestandsaufnahme
Schuldenbereinigungsplan
Redlichkeit
Mitwirkung eines Vermögensverwalters
Abgabe des pfändbaren Vermögens binnen einer 6-jährigen
Wohlverhaltensperiode
Restschuldbefreiungstermin bei Gericht
Ob im Einzelfall eine Restschuldbefreiungssumme über
einen Privatkonkurs in Betracht kommt oder andere Regelungs-
oder Verhaltensalternativen angezeigt sind, dies lässt
sich im Regelfall in einem Beratungsgespräch abklären.
Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung ist natürlich
weiterhin die Zuständigkeit des deutschen Insolvenzgerichtes.
Hier ergibt sich allerdings regelmässig ein gewisser
Gestaltungsspielraum.
Wer allerdings seit über einem Jahrzehnt seinen Wohnsitz
in Spanien begründet hat und dessen Verschuldungssituation
in diesem Jahrzehnt in Spanien entstanden ist, wird schwerlich
einen deutschen Gerichtsstand begründen können.