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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 5/2003
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strichel_hori

Rechts-Hotline Spanien
Schnelle Auskunft mit begrenztem Kostenrahmen

Unsicherheiten beim Immobilienerwerb in Spanien oder bei der Abwicklung eines Erbfalles mit Spanienvermögen. Angesichts des fremden Rechtssystems ist dies eine ganz normale Situation.

Wie aber können diese Zweifel zeitnah bewältigt oder ausgeräumt werden?

Denn oft "drängt" die Zeit, es so, daß die Zeit drängt, sei es, daß die Kaufentscheidung getroffen werden muß oder Zeitverzögerungen zu einer Erhöhung der Erbschaftssteuer in Spanien führen.

1. Die Beratungsgegenstände:
- Immobilienerwerb in Spanien
- Der Erbfall bei Spanienvermögen

2. Die Kosten/Honorar: 208 € incl. USt.

3. Der Ablauf:
3.1. Anmeldung per Telefon, Fax oder e-mail mit Themenangabe.
3.2. Überweisung des hälftigen Honorarbetrages vonn 104 € auf unser Anwaltskonto bei der HypoVereinsbank Würzburg, BLZ 790 200 76, Kto. 14 22 464 und Fax des Überweisungsbeleges an unsere Kanzlei in Spanien.
3.3. Faxübersendung einschlägiger Dokumente, soweit veranlasst, z.B.Kaufvertragsentwurf.
3.4. Vereinbarung eines Telefonberatungstermines
3.5. Überweisung des Restbetrages von 104 €.


Warum das ganze so gut funktioniert?

Weil für Sie der Fachmann schnell mit begrenzten Kosten erreichbar ist.
Weil für uns unser spezifisches Fachwissen mit begrenztem zeitlichen Aufwand vermittelbar ist.

strichel_hori

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