Rechts-Hotline Spanien
Schnelle Auskunft mit begrenztem Kostenrahmen
Unsicherheiten beim Immobilienerwerb in Spanien oder bei
der Abwicklung eines Erbfalles mit Spanienvermögen.
Angesichts des fremden Rechtssystems ist dies eine ganz
normale Situation.
Wie aber können diese Zweifel zeitnah bewältigt
oder ausgeräumt werden?
Denn oft "drängt" die Zeit, es so, daß
die Zeit drängt, sei es, daß die Kaufentscheidung
getroffen werden muß oder Zeitverzögerungen zu
einer Erhöhung der Erbschaftssteuer in Spanien führen.
1. Die Beratungsgegenstände:
- Immobilienerwerb in Spanien
- Der Erbfall bei Spanienvermögen
2. Die Kosten/Honorar: 208 € incl. USt.
3. Der Ablauf:
3.1. Anmeldung per Telefon, Fax oder e-mail mit Themenangabe.
3.2. Überweisung des hälftigen Honorarbetrages
vonn 104 € auf unser Anwaltskonto bei der HypoVereinsbank
Würzburg, BLZ 790 200 76, Kto. 14 22 464 und Fax des
Überweisungsbeleges an unsere Kanzlei in Spanien.
3.3. Faxübersendung einschlägiger Dokumente, soweit
veranlasst, z.B.Kaufvertragsentwurf.
3.4. Vereinbarung eines Telefonberatungstermines
3.5. Überweisung des Restbetrages von 104 €.
Warum das ganze so gut funktioniert?
Weil für Sie der Fachmann schnell mit begrenzten Kosten
erreichbar ist.
Weil für uns unser spezifisches Fachwissen mit begrenztem
zeitlichen Aufwand vermittelbar ist.