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PRAXIS- UND RECHTSTIPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter III 09/2005
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strichel_hori

Weitere Gebühr ab 01.01.2006 soll Bebauung
 im ländlichen Aussenbereich von Mallorca unattraktiver machen


Während in Deutschland die Bebauung nicht urbanisierter Aussenbereiche mit Privathäusern generell untersagt ist, nähert man sich dieser Situation in Mallorca schrittweise an.

Zwar sieht man auch hier die Nachteile der Zersiedelung einschliesslich der ökonomischen und ökologischen Belastungen durch Einzelhäuser mit weiten Zufahrtswegen und langen Versorgungsleitungen, aber die Tradition des Rechtes auf die Landfinca, tief verankert in der Bevölkerung, hat dazu geführt, dass ein entsprechendes striktes Bauverbot nie gesetzlich durchgesetzt wurde.

Statt dessen wurde die Mindestgrundstücksfläche für die Bebaubarkeit von vormals 7000 mm2 auf 14.000 m2 angehoben.

Weiterhin wurde ausgeschlossen, dass diese nötige Mindestgrösse durch Zusammenlegung von Grundstücken erreichbar ist.

Jetzt nun hat der Consell de Mallorca, wohl als erste Regionalbehörde in Spanien, beschlossen, Bauten in ländlichen Bereich ab 01. Januar 2006 mit einer zusätzlichen Gebühr zu belasten und damit also finanziell unattraktiver zu machen. Gleichzeitig erschliesst man sich damit eine weitere Einkommensquelle, wegen der avisierten Verwendungszwecke mitunter auch Ökosteuer genannt.

Betroffen sind nicht nur Wohnhäuser, sondern u.a. auch Golfplätze und Elektroversorgungsleitungen. Während Erbauer von Landfincas mit dem Grundbetrag von 250 € zuzüglich 1 € pro gebauter m2 belastet werden, rechnet man bei Golfplätzen mit Beträgen von etwa 180.000 €.

Kommentatoren bezweifeln allerdings ob mit dieser Massnahme wirklich reduzierend auf die ländliche Bebauung eingewirkt werden kann.

strichel_hori

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