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Gebühr ab 01.01.2006 soll Bebauung
im ländlichen Aussenbereich von Mallorca unattraktiver
machen
Während in Deutschland die Bebauung nicht urbanisierter
Aussenbereiche mit Privathäusern generell untersagt ist,
nähert man sich dieser Situation in Mallorca schrittweise
an.
Zwar sieht man auch hier die Nachteile der Zersiedelung
einschliesslich der ökonomischen und ökologischen
Belastungen durch Einzelhäuser mit weiten Zufahrtswegen und langen Versorgungsleitungen, aber die
Tradition des Rechtes auf die Landfinca, tief verankert in
der Bevölkerung, hat dazu geführt, dass ein entsprechendes
striktes Bauverbot nie gesetzlich durchgesetzt wurde.
Statt dessen wurde die Mindestgrundstücksfläche für die
Bebaubarkeit von vormals
7000 mm2 auf 14.000 m2 angehoben.
Weiterhin wurde ausgeschlossen, dass diese nötige
Mindestgrösse durch Zusammenlegung von Grundstücken
erreichbar ist.
Jetzt nun hat der Consell de Mallorca, wohl als erste
Regionalbehörde in Spanien, beschlossen, Bauten in
ländlichen Bereich ab 01. Januar 2006 mit einer zusätzlichen
Gebühr zu belasten und damit also finanziell unattraktiver
zu machen. Gleichzeitig erschliesst man sich damit eine
weitere Einkommensquelle, wegen der avisierten
Verwendungszwecke mitunter auch Ökosteuer genannt.
Betroffen sind nicht nur Wohnhäuser, sondern u.a. auch
Golfplätze und Elektroversorgungsleitungen. Während Erbauer
von Landfincas mit dem Grundbetrag von 250 € zuzüglich 1 €
pro gebauter m2 belastet werden, rechnet man bei Golfplätzen
mit Beträgen von etwa 180.000 €.
Kommentatoren bezweifeln allerdings ob mit dieser Massnahme
wirklich reduzierend auf die ländliche Bebauung eingewirkt
werden kann.