Niedrigere Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf Mallorca nur
bei Hauptwohnsitznachweis aller Beteiligten auf der Insel ?
Davon wird man nachaktueller Auskunft de regionalen
Steuerbehörden der Balearen ausgehen müssen.
Demnach setzt die für de 01. Januar 2007 angekündigte
Absenkung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer im Bereich
der balearischen Inseln Mallorca, Menora, Ibiza und
Formentera auf jeweils 1 % voraus, dass jeweils sowohl
Vererber und Erbe einerseits, wie auch Schenker und
Beschenkter andererseits nachweisbar ihren Hauptwohnsitz auf
einer der Baleareninseln genommen haben.
Damit sind bereits alle Familien mit Feriendomizil oder
Zweitwohnsitz auf Mallorca vom Anwendungsbereich dieser
künftigen regionalen Steuerwohltat ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Balearenresidenten, deren erbberechtigte
Kinder in Deutschland oder andernorts auf dieser Welt ihren
Steuerwohnsitz haben.
Reduziert sich somit der Kreis der Steuerbegünstigten auf
komplett mit mehreren Generationen auf Menorca, Ibiza,
Formentera oder Mallorca übergesiedelte Familien? Ja, diese
Steuerrechtslage einer für Deutsche eingeschränkten
Steuerwohltat ist zu erwarten.
Hierzu gleich die Anschlussfrage: Darf der balearische
Regionalgesetzgeber im Zeitalter der europäischen Union eine
derartige Differenzierung oder Diskriminierung in der
Besteuerung von Residenten und Nichtresidenten vornehmen?
Hat nicht erst die Abschaffung der unterschiedlichen
Pauschalbesteuerung von Residenten un Nichtresidenten auf
spanischer Ebene bei der Verkaufsgewinnbesteuerung bei
Immobilienverkäufen auf massiven Druck der Europäischen
Union die EU-Rechtswidrigkeit solcher Diskriminierungen
deutlich gemacht?
Aus rechtspolitischer Sicht mögen dies spannende Fragen
sein, hier aber zunächst wieder zurück zur praktischen
Relevanz dieser Neuregelung und zur aktuellen Rechtspraxis.
Die balearische Steuernbehörden neigen dazu, als
Wohnsitznachweis in Spanien und auf Mallorca nur die Vorlage
der Residencia-Ausweiskarte anzuerkennen, welche zudem
zeitlich nicht abgelaufen sein darf.
Die Wohnsitzanmeldung bei der jeweiligen Gemeinde, der
empadronamiento, reicht diesen also nicht aus.
Aber halt, wurde die Notwendigkeit einer
Residentenbeantragung nicht erst vor kurzem schrittweise
abgeschafft? ja, das ist zutreffend.
So wird man also gleichwohl im Hinblick auf Steuerwohltaten
im Bereich des Erbschafts- sowie des Schenkungssteuerrechtes
in Zukunft darauf achten müssen, dass die eigene Residencia
nicht, nach fünf Jahren, abgelaufen ist oder eine solche
überhaupt erst beantragen.
Wird der Wohnsitznachweis zudem weiterhin derart formal
gehandhabt „Inhaber einer gültigen spanischen
Residencia-Ausweiskarte oder nicht“ lässt sich leicht an
allen fünf Fingern abzählen, dass so manches ältere Kind
sehr frühzeitig vor oder ohne tatsächliche überwiegende
Übersiedlung nach Mallorca seine Residencia beantragen wird
wenn die Elterngeneration Eigentümer einer Immobilie auf den
Balearen ist.
By the way: Im Hinblick auf den im Erbschaftssteuerrecht
spanienweit geltenden Erbschaftssteuerfreibetrag von über
120.000 €, bezogen auf die Hauptwohnsitzimmobilie, ist es
auch unabhängig von der erhöhen Steuernovelle auf den
Balearen für jeden älteren Immobilienbesitzer in Spanien
wichtig, seine Residencia zu beantragen oder gültig zu
halten, wenn die Kindergeneration von seinem Hauskauf in
Spanien nach seinen Lebzeiten einen möglichst grossen
Wertanteil erhalten und die Spanienimmobilie im
Familienbesitz halten soll.