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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 11/2010

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strichel_hori

Sie finden einen wahrscheinlichen Immobilieneigentümer
nicht im spanischen Eigentumsregister
Mögliche Gründe - was können Sie tun?


Das spanische Grundbuch oder Eigentumsregister, - Registro de la Propiedad -, ist grundsätzlich von jedermann einsehbar.

Sind Sie sich nun sicher, dass eine bestimmte Person in Spanien Eigentum „besitzt“, aber die Grundbuchauskunft ist gleichwohl eine negative. Was können Sie dann tun?

Mögliche Ursachen: Die Eintragung besteht noch auf den Namen des Voreigentümers, das Eigentum wird über eine Gesellschaft gehalten, Ehefrau, Kinder oder andere Verwandte sind im spanischen Grundbuch eingetragen. Häufig sind es auch schlichte Schreibfehler ausländischer Namen.


Was können Sie tun?
 

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Eine mögliche Rechercherichtung heisst vorsorglich erweiterte Abfrage von Grundbuch und Handelsregister unter Einschluss aller möglicher Namen und Schreibweisen potenzieller Beteiligter.
 

  •  

Denkbar ist auch eine Vor-Ort-Recherche in der Nachbarschaft, also deren Befragung.
 

  •  

Hilfreich sein können schliesslich frühere Grundsteuerzahlungsbelege und Katasterpläne einsehbar bei der gemeindlichen Katasterstelle oder dem zentralen Katasteramt.
 

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In schwierigen Fällen wird man eine Recherche über Amtsblätter und sonstige behördliche und ausserbehördliche Verzeichnisse zwischenschalten.
 



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.spanien-grundbuchauszug.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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