Sie finden einen wahrscheinlichen Immobilieneigentümer
nicht im spanischen Eigentumsregister
Mögliche Gründe - was können Sie tun?
Das spanische Grundbuch oder Eigentumsregister, -
Registro de la Propiedad -, ist grundsätzlich von
jedermann einsehbar.
Sind Sie sich nun sicher, dass eine bestimmte Person in
Spanien Eigentum „besitzt“, aber die Grundbuchauskunft ist
gleichwohl eine negative. Was können Sie dann tun?
Mögliche Ursachen: Die Eintragung besteht noch auf den Namen
des Voreigentümers, das Eigentum wird über eine Gesellschaft
gehalten, Ehefrau, Kinder oder andere Verwandte sind im
spanischen Grundbuch eingetragen. Häufig sind es auch
schlichte Schreibfehler ausländischer Namen.
Was können Sie tun?
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Eine mögliche Rechercherichtung heisst vorsorglich
erweiterte Abfrage von Grundbuch und Handelsregister
unter Einschluss aller möglicher Namen und Schreibweisen
potenzieller Beteiligter.
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Denkbar ist auch eine Vor-Ort-Recherche in der
Nachbarschaft, also deren Befragung.
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Hilfreich sein können schliesslich frühere
Grundsteuerzahlungsbelege und Katasterpläne einsehbar
bei der gemeindlichen Katasterstelle oder dem zentralen
Katasteramt.
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In schwierigen Fällen wird man eine Recherche über
Amtsblätter und sonstige behördliche und
ausserbehördliche Verzeichnisse zwischenschalten.
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Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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