Typische Situationen in welchen ein Optionsvertrag
beim Immobilienkauf in Spanien Sinn macht.
Generell sinnvoll ist der Optionskaufvertrag immer dann,
wenn sich Verkäufer und/oder Käufer noch nicht
endgültig binden wollen.
Typische weitere Fallbeispiele
- Verkäufer muss zunächst noch Mängel am
Objekt sanieren.
- Es muss vorab noch ein Baukörper im Grundbuch zur
Eintragung gebracht werden.
- Hypotheken oder sonstige Lasten müssen noch gelöscht
oder ausgetragen werden.
- Der Käufer muss seine Finanzierung mit der Bank zuerst
noch endgültig abklären.
- Die Bauabnahme - final de obra - steht noch aus und ist
vorab noch zu tätigen