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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter III 1/2004
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strichel_hori

Seit dem 01. Januar 2004 ist die Benutzung von Mobiltelefonen während des Autofahrens in Spanien unter Strafe gestellt

Natürlich ist dies nicht gerade eine Arbeitserleichterung. Aber die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie der eigenen Person ist beim Telefonieren während des Autofahrens anerkanntermassen untolerierbar hoch.

Eine Freisprechanlage, die ohne Kopfhörer auskommt, bleibt zugelassen.

Erlaubt bleiben auch Verkehrsnavigationssysteme, während TV-Bildschirme verboten sind. Die rechtlichen Grenzen sind damit also klar abgesteckt.

strichel_hori

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