Der Grundbuchauszug ist bei Immobilienkauf und
geschäftlichen Aktivitäten auf Mallorca sicherlich eine
zentrale Informationsquelle, etwa betreffend die Legalität
der Bauten und vorhandene Belastungen.
Allerdings muss man diesen Registerauszug zum einen auch
umfassend lesen können – auch die Inhalte, welche nur
zwischen den Zeilen stehen. So lässt sich beispielsweise aus
Fristangaben und Steuerzahlungspflichten ablesen, wann in
welcher Weise die letzte Immobilienübertragung stattgefunden
hat.
Wichtig ist ferner das Wissen, wann die Einholung
ergänzender Registerinformationen, wie historischer
Grundbuchauszüge oder von Handelsregisterauszügen,
zielführend ist.
So betrachtet, ist der aktuelle Grundbuchauszug die
Einstiegsinformation, welche zunächst jeder
Immobilienverkäufer oder Geschäftspartner benötigt.
Eine Wissenschaft für sich stellt in der Rechtspraxis dann
der Zugang zum Grundbuchauszug dar, wenn weder der Name des
aktuellen Eigentümers noch die entsprechenden Grundbuchdaten
bekannt sind.
Dann bedarf es häufig spezifischer Recherchen, wie den
Einblick in die Amtsblätter, die Beschaffung von
Grundbuchauszügen von Nachbarn, der Sondierung von
Geschäftskontakten, die Suche über die Steuernummer, das
Handelsregister und vieles mehr.
Eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet erhöht
erheblich die Erfolgsquote.
Kürzlich konnten wir etwa eine langwierige Recherche über
einen Bauunternehmer erfolgreich abschliessen, der für ein
Bauvorhaben für den Eigentümer eine amtliche Genehmigung
benötigte, welche im spanischen Amtsblatt veröffentlicht
war.
Generell verbessert mitunter bei schwierigen Konstellationen
des Grundbuchzuganges die Ortsnähe des Kanzleistandortes die
Erfolgschancen, unsererseits betrifft dies so gesehen den
Osten Mallorcas von Artà über Cala Rajada, Cala Millor über
Cala d´Or bis Santanyi. Hier sind dann langjährige
persönliche und geschäftliche Kontakte oft hilfreich.
Anwaltskanzlei Menth
Fachkanzlei für Immobilien-, Erbrecht-
und Vertragsrecht
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