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Ihre Rechtsangelegenheiten in Deutschland  zurück
strichel_hori

Nutzen Sie unseren Doppelstandort auf Mallorca und in Deutschland für

- Besprechungstermine
  in Manacor
- Anspruchsgeltendmachung
  deutschlandweit
  gerichtlich und aussergerichtlich

Wer über mehrere Jahrzehnte in Deutschland gewohnt hat und dessen Verwandte noch in Deutschland wohnen, dem verbleiben in aller Regel mehr oder weniger intensive persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen nach Deutschland auch in den Folgejahren.

Typische Beispiele

Dies kann das Mietshaus in Deutschland sein oder eine Eigentumswohnung, es können steuerliche Angelegenheiten noch abzuklären sein, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Doppelbesteuerung oder die Gesellschafterstellung in einem Unternehmen besteht noch fort.

Nicht unüblich ist des weiteren die nachgeschaltete Regelung von Abfindungszahlungen oder, und hier können Jahrzehnte vergehen -, die Entstehung oder Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die anlässlich des Versterben eines deutschen Verwandten oder Bekannten in Deutschland entstanden ist.

Seit dem 01. Januar 2000 ist die bundesweite gerichtliche Tätigkeit möglich

Während im vergangen Jahrtausend die zilvilrechtliche Tätigkeit deutscher wie auch spanischer Anwälte auf die jeweiligen Anwaltskammerbezirke des Kanzleistandortes begrenzt waren, ist in Deutschland nunmehr seit dem 01.01.2000 jedem Anwalt die deutschlanweite gerichtliche Tätigkeit eröffnet.

Beratung auf Mallorca - Anspruchsgeltendmachung in Deutschland

Bereits vor gut 10 Jahren wurde es einem deutschen Anwalt berufsrechtlich ermöglicht, neben der Kanzlei in Deutschland weitere Kanzleien im Ausland zu unterhalten, so dass sich hieraus auch der Doppelstandort Würzburg in Deutschland und Manacor in Spanien entwickeln konnte.

Trotz der vergleichsweise sehr guten Verkehrsverbindungen von Mallorca nach Deutschland wird man im Regelfall zur Abwicklung von Rechtsangelegenheiten die nicht punktuell zu einem Zeitpunkt umfassend und abschliessend geregelt werden können, vorzugsweise fachkundige Personen in Deutschland miteinschalten.

Durch den Doppelstandort ist die Verbindung der persönlichen Beratung vor Ort auf Mallorca mit der Anspruchsgeltendmachung durch die gleiche Kanzlei in Deutschland landesweit eröffnet.

Ideale Kombination bei Unternehmen mit deutsch-spanischen Aktivitäten

Ein Unternehmen zu führen bedeutet immer auch parallel rechtliche Fragen mit abklären zu müssen, vorzugsweise natürlich durch entsprechend abgesicherte Vertragsgestaltung und Minimierung notwendiger teurer Prozessführungen.

Bestehen nun persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen sowohl zu Deutschland wie auch zu Spanien, so ist natürlich auch hier der Idealfall der Beratung aus einer Hand.

Was können wir für Sie in Deutschland erledigen ?

Im wesentlichen sind es drei Arten von Tätigkeiten, die unsere Kanzlei für Sie in Deutschland übernehmen kann:

1. Die Abwicklung von Vermögensangelegenheiten

2. Die Geltendmachung von Forderungen

3. Die Abwehr von Forderungen

Eine erleichterte Möglichkeit der Forderungsgeltendmachung in Deutschland bietet der Mahnbescheid, der auch nach seiner aktuellen Einführung in Spanien dort nicht vergleichbar einfach zu handhaben ist.

Eine Sondersituation der Forderungsabwehr in Deutschland ist die der Abwehr der Vollstreckung in Deutschland bereits rechtskräftig erlangter Gerichtstitel.

In aller Regel empfiehlt es sich, die Rechtsangelegenheit in Deutschland zunächst im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei in Spanien im Hinblick auf die Sonderung der möglich und geeigneten rechtlichen Massnahmen überprüfen zu lassen.

strichel_hori

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