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in Manacor |
- Anspruchsgeltendmachung
deutschlandweit
gerichtlich und aussergerichtlich |
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Wer über mehrere Jahrzehnte in Deutschland gewohnt
hat und dessen Verwandte noch in Deutschland wohnen, dem
verbleiben in aller Regel mehr oder weniger intensive persönliche
und vermögensrechtliche Beziehungen nach Deutschland
auch in den Folgejahren.
Typische Beispiele
Dies kann das Mietshaus in Deutschland sein
oder eine Eigentumswohnung, es können steuerliche Angelegenheiten
noch abzuklären sein, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt
der Doppelbesteuerung oder die Gesellschafterstellung in
einem Unternehmen besteht noch fort.
Nicht unüblich ist des weiteren die nachgeschaltete
Regelung von Abfindungszahlungen oder, und hier können
Jahrzehnte vergehen -, die Entstehung oder Auseinandersetzung
einer Erbengemeinschaft, die anlässlich des Versterben
eines deutschen Verwandten oder Bekannten in Deutschland
entstanden ist.
Seit dem 01. Januar 2000 ist die bundesweite
gerichtliche Tätigkeit möglich
Während im vergangen Jahrtausend die
zilvilrechtliche Tätigkeit deutscher wie auch spanischer
Anwälte auf die jeweiligen Anwaltskammerbezirke des
Kanzleistandortes begrenzt waren, ist in Deutschland nunmehr
seit dem 01.01.2000 jedem Anwalt die deutschlanweite gerichtliche
Tätigkeit eröffnet.
Beratung auf Mallorca - Anspruchsgeltendmachung
in Deutschland
Bereits vor gut 10 Jahren wurde es einem deutschen
Anwalt berufsrechtlich ermöglicht, neben der Kanzlei
in Deutschland weitere Kanzleien im Ausland zu unterhalten,
so dass sich hieraus auch der Doppelstandort Würzburg
in Deutschland und Manacor in Spanien entwickeln konnte.
Trotz der vergleichsweise sehr guten Verkehrsverbindungen
von Mallorca nach Deutschland wird man im Regelfall zur
Abwicklung von Rechtsangelegenheiten die nicht punktuell
zu einem Zeitpunkt umfassend und abschliessend geregelt
werden können, vorzugsweise fachkundige Personen in
Deutschland miteinschalten.
Durch den Doppelstandort ist die Verbindung
der persönlichen Beratung vor Ort auf Mallorca mit
der Anspruchsgeltendmachung durch die gleiche Kanzlei in
Deutschland landesweit eröffnet.
Ideale Kombination bei Unternehmen mit
deutsch-spanischen Aktivitäten
Ein Unternehmen zu führen bedeutet immer
auch parallel rechtliche Fragen mit abklären zu müssen,
vorzugsweise natürlich durch entsprechend abgesicherte
Vertragsgestaltung und Minimierung notwendiger teurer Prozessführungen.
Bestehen nun persönliche und vermögensrechtliche
Beziehungen sowohl zu Deutschland wie auch zu Spanien, so
ist natürlich auch hier der Idealfall der Beratung
aus einer Hand.
Was können wir für Sie in Deutschland
erledigen ?
Im wesentlichen sind es drei Arten von Tätigkeiten,
die unsere Kanzlei für Sie in Deutschland übernehmen
kann:
1. Die Abwicklung von Vermögensangelegenheiten
2. Die Geltendmachung von Forderungen
3. Die Abwehr von Forderungen
Eine erleichterte Möglichkeit der Forderungsgeltendmachung
in Deutschland bietet der Mahnbescheid, der auch nach seiner
aktuellen Einführung in Spanien dort nicht vergleichbar
einfach zu handhaben ist.
Eine Sondersituation der Forderungsabwehr
in Deutschland ist die der Abwehr der Vollstreckung in Deutschland
bereits rechtskräftig erlangter Gerichtstitel.
In aller Regel empfiehlt es sich, die Rechtsangelegenheit
in Deutschland zunächst im Rahmen einer Erstberatung
in der Kanzlei in Spanien im Hinblick auf die Sonderung
der möglich und geeigneten rechtlichen Massnahmen überprüfen
zu lassen.