Estate Planning oder langfristige Vermögensplanung
Vermögensaufbau, Vermögensabschichtung und Vermögensnachfolge:
In den Vereinigten Staaten hat sich hierfür der Fachbegriff
des Estate Planning eingebürgert. Dort
hat man erkannt, dass das optimale Vermögensmanagement
systematisch in diesen drei Phasen betrieben werden sollte.
Dies beginnt man nun auch in Europa nachzuvollziehen. Schliesslich
macht es wenig Sinn, ein grosses Vermögen mit grosser
Verwaltungs- und Erhaltungsintensität aufzubauen, welche
einen sodann im Rentenalter erheblich belastet oder per
Erbschaftssteuer den Staat bei der Vermögensweitergabe
auf die nächste Generation zu 50 % beteiligt.
Die Lösung heisst hier jeweils zeitabschnittsadäquate
Vermögensumschichtung.
Weitere Informationen zu einem Teilausschnitt dieses Themenkomplexes
finden sie in unserem Medienbeitrag Wer seinen Nachlass
nicht plant, geht grosse Risiken ein.
In unserer Kanzlei mit Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensnachfolge
haben wir dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem wir
mit dem weiteren Kanzleistandort Spanien auch typische Auslandsinvestitionen
in die Betrachtung mit einbeziehen und die Kollegin Ingeborg
Copp-Menth den Weg der Weiterqualifizierung zur Fachanwältin
für Steuerrecht eingeschlagen hat.