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Erbrechts-Newsletter I 10/2001  zurück
strichel_hori

Estate Planning oder langfristige Vermögensplanung

Vermögensaufbau, Vermögensabschichtung und Vermögensnachfolge: In den Vereinigten Staaten hat sich hierfür der Fachbegriff des „Estate Planning“ eingebürgert. Dort hat man erkannt, dass das optimale Vermögensmanagement systematisch in diesen drei Phasen betrieben werden sollte.

Dies beginnt man nun auch in Europa nachzuvollziehen. Schliesslich macht es wenig Sinn, ein grosses Vermögen mit grosser Verwaltungs- und Erhaltungsintensität aufzubauen, welche einen sodann im Rentenalter erheblich belastet oder per Erbschaftssteuer den Staat bei der Vermögensweitergabe auf die nächste Generation zu 50 % beteiligt.

Die Lösung heisst hier jeweils zeitabschnittsadäquate Vermögensumschichtung.

Weitere Informationen zu einem Teilausschnitt dieses Themenkomplexes finden sie in unserem Medienbeitrag „Wer seinen Nachlass nicht plant, geht grosse Risiken ein“.

In unserer Kanzlei mit Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensnachfolge haben wir dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem wir mit dem weiteren Kanzleistandort Spanien auch typische Auslandsinvestitionen in die Betrachtung mit einbeziehen und die Kollegin Ingeborg Copp-Menth den Weg der Weiterqualifizierung zur Fachanwältin für Steuerrecht eingeschlagen hat.

strichel_hori

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