Der Niessbrauchsvorbehalt verlängert den Zeitraum
für Pflichtteilsergänzungsansprüche
Werden beispielsweise Immobilien verschenkt, so ist der
verschenkte Vermögensgegenstand bei Versterben des
Verschenkers erst nach 10 Jahren nach der Schenkung bei
der Berechnung des Pflichtteilsanspruches von Kindern oder
Ehegatten nicht mehr zu berücksichtigen..
Die Rechtslage für die insoweit nicht bedachten Kinder
oder Ehegatten ändert sich dann, wenn eine Immobilie
unter Vorbehalt des lebenslänglichen Niessbrauchsrechtes
schenkweise übertragen wurde.
Dann können beispielsweise die entsprechenden Pflichtteilsansprüche
noch im Zeitrahmen von 10 Jahren nach dem Versterben berücksichtigt
werden. Aber Achtung: Ein Pflichtteilsanspruch ist binnen
drei Jahren nach dem Versterben geltend zu machen. Näheres
zu der Gesamtthematik finden Sie in unserem Beitrag Wenn
das Vermögen plötzlich verschwunden ist, kann
der Pflichtteilsergänzungsanspruch weiterhelfen.