» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Erbrechts-Newsletter II 10/2001  zurück
strichel_hori

Der Niessbrauchsvorbehalt verlängert den Zeitraum für Pflichtteilsergänzungsansprüche

Werden beispielsweise Immobilien verschenkt, so ist der verschenkte Vermögensgegenstand bei Versterben des Verschenkers erst nach 10 Jahren nach der Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruches von Kindern oder Ehegatten nicht mehr zu berücksichtigen..

Die Rechtslage für die insoweit nicht bedachten Kinder oder Ehegatten ändert sich dann, wenn eine Immobilie unter Vorbehalt des lebenslänglichen Niessbrauchsrechtes schenkweise übertragen wurde.

Dann können beispielsweise die entsprechenden Pflichtteilsansprüche noch im Zeitrahmen von 10 Jahren nach dem Versterben berücksichtigt werden. Aber Achtung: Ein Pflichtteilsanspruch ist binnen drei Jahren nach dem Versterben geltend zu machen. Näheres zu der Gesamtthematik finden Sie in unserem Beitrag „Wenn das Vermögen plötzlich verschwunden ist, kann der Pflichtteilsergänzungsanspruch weiterhelfen“.

strichel_hori

  © webDsign.net