Expertenkommission diskutiert Modelle erhöhter
Erbschaftssteuer auf Immobilien
Nicht nur die Zeiten des sogenannten "Einheitswertes"
als Weg zur nachhaltigen erbschaftssteuerlichen Privilegierung
von Immobilienvermögen sind Vergangenheit. Auch die
aktuelle Berechnung des Immobilienwertes als Besteuerungsgrundlage,
- 12,5 x Jahresmietwert bei bebauten Grundstücken -,
scheint in näherer Zukunft in Deutschland von einer
Bewertungsmethode abgelöst zu werden, welche die erbschaftssteuerliche
Immobilienbesteuerung weiter erhöht.
So soll nach dem Vorschlag einer eingesetzten Expertenkommission
nicht nur der Multiplikationsfaktur 12,5 erhöht werden,
sondern ausserdem ein Bodenwert addiert werden.