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Erbrechts-Newsletter I 1/2001  zurück
strichel_hori

Expertenkommission diskutiert Modelle erhöhter Erbschaftssteuer auf Immobilien

Nicht nur die Zeiten des sogenannten "Einheitswertes" als Weg zur nachhaltigen erbschaftssteuerlichen Privilegierung von Immobilienvermögen sind Vergangenheit. Auch die aktuelle Berechnung des Immobilienwertes als Besteuerungsgrundlage, - 12,5 x Jahresmietwert bei bebauten Grundstücken -, scheint in näherer Zukunft in Deutschland von einer Bewertungsmethode abgelöst zu werden, welche die erbschaftssteuerliche Immobilienbesteuerung weiter erhöht.

So soll nach dem Vorschlag einer eingesetzten Expertenkommission nicht nur der Multiplikationsfaktur 12,5 erhöht werden, sondern ausserdem ein Bodenwert addiert werden.

strichel_hori

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