Bei potentiellen Konfliktsituationen im Erbfall:
"Oder-Konten" zu "Und-Konten" umwandeln
Im Versterbensfall eines Mitkontoinhabers wird dessen Erbe
sich oft zunächst in die Vermögenssituation des
Vererbers hineinfinden müssen. Soweit der Verstorbene
mit weiteren Personen über sogenannte Oder-Konten
verfügt, steht dessen Mitkontoinhabern grundsätzlich
das Recht zu, dieses Konto komplett abzuräumen.
Gleiches gilt nach erbrechtlicher Legitimation durch einen
Erbschein auch für den Erben und neuen Oder-Konto-Mitinhaber.
Hier ist allen Mitkonteninhabern die Möglichkeit eröffnet,
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bankinstitut
das bisherige Oder-Konto in ein Und-Konto
zu verwandeln mit der Folge, dass alle Mitkonteninhaber
künftig nur noch gemeinschaftlich über die Kontengelder
verfügen können.