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Erbrechts-Newsletter II 1/2001  zurück
strichel_hori

Wenn Sie keinen Erben haben: Die umgekehrte Hypothek erhöht die Rente

Es ist eine einseitige Sichtweise, wenn Sie meinen, eine gut geplante Vermögensnachfolgeregelung erfolge nur zu Gunsten der Erben und dies sei nicht sinnvoll, wenn Sie sowieso nicht wüssten, wer sinnvollerweise ihr Erbe werden sollte.

Statistisch gesehen wird in Deutschland bis zum 58. Lebensjahr Vermögen aufgebaut. Ab dem 59. Lebensjahr geht es darum, das eigene Vermögen systematisch und planvoll so abzubauen, dass es in eigene Lebensqualität umgesetzt wird.

Wer einerseits Eigentum hortet und andererseits über keine ausreichenden Mittel zur eigenen Lebensgestaltung oder zur Unterstützung als sinnvoll erachtete Ziele hat, sollte seine private Finanzpolitik überdenken.

Wer über eine wertvolle Immobilie verfügt und dessen aktuelles Einkommen viele Wünsche offenlässt, dem sei empfohlen, das eigene Haus gegen Rentenzahlung und unter Vorbehalt des lebenslänglichen Wohnrechtes in diesem Haus zu veräussern.

Wichtig ist hier natürlich, diese Rentenzahlung aus dem Eigentum rechtlich und steuerlich gut abzusichern.

strichel_hori

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