Bankkontenzugang des erbrechtlichen Rechtsnachfolgers
Unsicherheit auf beiden Seiten
Begehrt der Erbe bei der Bank seines Rechtsvorgängers
die Auszahlung von Bankkontenbeträgen, so ist dies
häufig deshalb mit erheblichen Komplikationen verbunden,
weil sich auch der Bankenvertreter über die Rechtlage
nicht vollkommen im Klaren ist.
Um so mehr gilt dies für spanische Banken, wenn ein
verstorbener deutscher Staatsangehöriger dort über
Geldeinlagen verfügte.
Die damit verbundene Zeitverzögerung kann allerdings
nachhaltige Konsequenzen haben.
Beispielsweise ist dies der Fall, wenn eine konten- oder
generalbevollmächtigte Person den Verzögerungszeitraum
nutzt, um Ihrerseits das Konto des Verstorbenen abzuräumen.
Ein Merkblatt zu Rechtssituation
des Kontenzuganges des Erben eines deutschen Vererbers finden
Sie hier.
Die dort beschriebene Rechtslage gilt abgesehen von der
entfallenden Notwendigkeit von Übersetzung und Apostillierung
im wesentlichen auch für deutsche Bankkonteneineinlagen.