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Erbrechts-Newsletter III 2/2001  zurück
strichel_hori

Guthaben von Nichtresidenten in Spanien - bei spanischen Banken droht im Erbfall eine Doppelbesteuerung

In der Ausgabe Juli 2000 der Fachzeitschrift "Recht der internationalen Wirtschaft, RIW" ist ein Fachbeitrag des Vizepräsidenten des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz, Dieter Gebel, mit dem Titel „Erbschaftssteuer in Spanien - Bemessungsgrundlage und Steuerberechnung“ beginnend auf Seite 502, enthalten.

Angesichts des Fehlens eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien bezogen auf die Erbschaftssteuer kommt es in manchen Fällen, trotz einer grundsätzlichen gegenseitigen Anrechnungsmöglichkeit, faktisch zu einer Doppelbesteuerung. Dies gilt insbesondere für Nichtresidenten in Spanien, die bei einer spanischen Bank ein Guthaben unterhalten.

Hierzu folgendes Zitat aus dem obigen Beitrag: "Bei Nachlassgegenständen, die in beiden Staaten besteuert werden, aber von der Steueranrechnung ausgenommen sind, wie z. B. Guthaben bei spanischen Banken, verbleibt es deshalb bei der doppelten steuerlichen Erfassung".

Zur Gesamtthematik der "Erbschaftssteuer bei deutsch-spanischen Nachlässen", so der Titel, hat Herr Gebel in 1999 im Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg, ein Buch veröffentlicht, welches wohl die genaueste Darstellung dieses Themenbereiches auf dem deutschen Buchmarkt ist.


Bezug: ISBN 3-8005-2038-9.

strichel_hori

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