Guthaben von Nichtresidenten in Spanien - bei spanischen
Banken droht im Erbfall eine Doppelbesteuerung
In der Ausgabe Juli 2000 der Fachzeitschrift "Recht
der internationalen Wirtschaft, RIW" ist ein Fachbeitrag
des Vizepräsidenten des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz,
Dieter Gebel, mit dem Titel Erbschaftssteuer in Spanien
- Bemessungsgrundlage und Steuerberechnung beginnend
auf Seite 502, enthalten.
Angesichts des Fehlens eines Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen Deutschland und Spanien bezogen auf die Erbschaftssteuer
kommt es in manchen Fällen, trotz einer grundsätzlichen
gegenseitigen Anrechnungsmöglichkeit, faktisch zu einer
Doppelbesteuerung. Dies gilt insbesondere für Nichtresidenten
in Spanien, die bei einer spanischen Bank ein Guthaben unterhalten.
Hierzu folgendes Zitat aus dem obigen Beitrag: "Bei
Nachlassgegenständen, die in beiden Staaten besteuert
werden, aber von der Steueranrechnung ausgenommen sind,
wie z. B. Guthaben bei spanischen Banken, verbleibt es deshalb
bei der doppelten steuerlichen Erfassung".
Zur Gesamtthematik der "Erbschaftssteuer bei deutsch-spanischen
Nachlässen", so der Titel, hat Herr Gebel in 1999
im Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg, ein Buch veröffentlicht,
welches wohl die genaueste Darstellung dieses Themenbereiches
auf dem deutschen Buchmarkt ist.
Bezug: ISBN 3-8005-2038-9.