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Erbrechts-Newsletter IV 3/2001  zurück
strichel_hori

Der Anwalt als Architekt der Vermögensnachfolgeplanung

Jedes Projekt benötigt den passenden Architekten. Dies gilt ebenso für Ihren Hausbau, wie für die steuerliche Konfektion Ihres Unternehmens, hier kann der entsprechende Steuerberater zum Architekten werden; für die Vermögensplanung wird der Finanz-, vermögens- oder Anlageberater zum Architekten.

Der Anwalt wiederum ist der Architekt der Vermögensnachfolgeplanung. Seine Planung hier ist ein rechtliches und steuerliches Gutachten, in welchem er zunächst die Vor- und Nachteile verschiedener Planungsvarianten gegenüberstellt. Der Auftraggeber erhält mithin eine Gegenüberstellung verschiedener Planungsvarianten, deren jeweilige Vorzüge ihm erläutert werden.

strichel_hori

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