Der Anwalt als Architekt der Vermögensnachfolgeplanung
Jedes Projekt benötigt den passenden Architekten.
Dies gilt ebenso für Ihren Hausbau, wie für die
steuerliche Konfektion Ihres Unternehmens, hier kann der
entsprechende Steuerberater zum Architekten werden; für
die Vermögensplanung wird der Finanz-, vermögens-
oder Anlageberater zum Architekten.
Der Anwalt wiederum ist der Architekt der Vermögensnachfolgeplanung.
Seine Planung hier ist ein rechtliches und steuerliches
Gutachten, in welchem er zunächst die Vor- und Nachteile
verschiedener Planungsvarianten gegenüberstellt. Der
Auftraggeber erhält mithin eine Gegenüberstellung
verschiedener Planungsvarianten, deren jeweilige Vorzüge
ihm erläutert werden.