Ehe ohne Trauschein - aber mit Vermögensnachfolgeregelung
Verstehen Sie dies ruhig als direkte Empfehlung, wenn Sie
keinen Trauschein erworben haben, dann jedenfalls eine gut
durchdachte Vermögensnachfolgeregelung zu treffen.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass der nichteheliche Lebens-
oder Lebensabschnittsgefährte vollkommen leer ausgeht
und entferntere, oft gar nicht persönlich bekannte
Verwandte die Erben des eigenen Lebensgefährten werden
oder zumindest immense Erbschaftssteuern fällig werden.
Das Spektrum der möglichen sinnvollen Rechtsgestaltungen
reicht hier vom Erbvertrag über den Gesellschaftsvertrag
bis hin zur Einräumung eines lebenslänglichen
Niessbrauchsrechtes.
Im Einzelfall sinnvolle Rechtsgestaltungen können
aber auch folgende Verträge sein: Pflegevertrag, Schenkungs-
und Kaufvertrag. Vollmachten über den Tod hinaus runden
derartige Gesamtregelung oft ab.