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Erbrechts-Newsletter III 7/2001  zurück
strichel_hori

Ehe ohne Trauschein - aber mit Vermögensnachfolgeregelung

Verstehen Sie dies ruhig als direkte Empfehlung, wenn Sie keinen Trauschein erworben haben, dann jedenfalls eine gut durchdachte Vermögensnachfolgeregelung zu treffen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der nichteheliche Lebens- oder Lebensabschnittsgefährte vollkommen leer ausgeht und entferntere, oft gar nicht persönlich bekannte Verwandte die Erben des eigenen Lebensgefährten werden oder zumindest immense Erbschaftssteuern fällig werden.

Das Spektrum der möglichen sinnvollen Rechtsgestaltungen reicht hier vom Erbvertrag über den Gesellschaftsvertrag bis hin zur Einräumung eines lebenslänglichen Niessbrauchsrechtes.

Im Einzelfall sinnvolle Rechtsgestaltungen können aber auch folgende Verträge sein: Pflegevertrag, Schenkungs- und Kaufvertrag. Vollmachten über den Tod hinaus runden derartige Gesamtregelung oft ab.

strichel_hori

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