Neues Glück als Witwer Testierfreiheit auch
bei früherem Ehegattentestament
Diese Frage stellt sich in der aktuellen Rechtspraxis immer
häufiger.
Das Berliner Ehegattentestament als beliebteste Testamentsform
von Ehegatten in Deutschland sieht zunächst eine gegenseitige
Einsetzung als Alleinerben und sodann regelmässig der
Kinder als Schlusserben des Überlebenden Ehegatten
vor.
Das Bürgerliche Gesetzbuch wiederum lässt ein
solches gemeinschaftliches Ehegattentestament seinem Wortlaut
nach mit dem Versterben eines der Ehegatten für den
überlebenden Ehegatten unabänderbar werden.
Gleichwohl gibt es in der Praxis für den überlebenden
Ehegatten mit der Wiederverheiratung oder des Geborenwerdens
eines weiteren Kindes die Möglichkeit, seine eigene
Testierfreiheit ganz oder zumindest teilweise wieder zu
erlangen.