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Erbrechts-Newsletter II 8/2001  zurück
strichel_hori

Neues Glück als Witwer – Testierfreiheit auch bei früherem Ehegattentestament

Diese Frage stellt sich in der aktuellen Rechtspraxis immer häufiger.

Das Berliner Ehegattentestament als beliebteste Testamentsform von Ehegatten in Deutschland sieht zunächst eine gegenseitige Einsetzung als Alleinerben und sodann regelmässig der Kinder als Schlusserben des Überlebenden Ehegatten vor.

Das Bürgerliche Gesetzbuch wiederum lässt ein solches gemeinschaftliches Ehegattentestament seinem Wortlaut nach mit dem Versterben eines der Ehegatten für den überlebenden Ehegatten unabänderbar werden.

Gleichwohl gibt es in der Praxis für den überlebenden Ehegatten mit der Wiederverheiratung oder des Geborenwerdens eines weiteren Kindes die Möglichkeit, seine eigene Testierfreiheit ganz oder zumindest teilweise wieder zu erlangen.

 

strichel_hori

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