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Erbrechts-Newsletter II 1/2002  zurück
strichel_hori

Bei Spanienvermögen im Nachlass sind sie bei uns immer richtig

Oft werden wir gefragt, ob über unsere Kanzlei auch erbrechtliche Vermögensnachfolgen in Spanienvermögen getätigt werden, wenn der eigene Wohnort in Deutschland nicht in der Nähe unseres Kanzleistandortes in Deutschland, - Würzburg -, gelegen ist und das Spanienvermögen sich nicht im Bereich der Balearen befindet.

Die Antwort lautet: ja, das ist ebenso möglich.

Bei Erstellung einer notariellen Vollmacht, was regelmässig einfach auch beim nächstgelegenen spanischen Konsulat in Deutschland möglich ist, können dann die gesamten notwendigen Abwicklungsschritte, u.a. die notarielle Erbschaftsannahme zur Rechtsnachfolge in Spanienvermögen, in der Regie unserer Kanzlei getätigt werden.

strichel_hori

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