Bei Spanienvermögen im Nachlass sind
sie bei uns immer richtig
Oft werden wir gefragt, ob über unsere Kanzlei auch
erbrechtliche Vermögensnachfolgen in Spanienvermögen
getätigt werden, wenn der eigene Wohnort in Deutschland
nicht in der Nähe unseres Kanzleistandortes in Deutschland,
- Würzburg -, gelegen ist und das Spanienvermögen
sich nicht im Bereich der Balearen befindet.
Die Antwort lautet: ja, das ist ebenso möglich.
Bei Erstellung einer notariellen Vollmacht, was regelmässig
einfach auch beim nächstgelegenen spanischen Konsulat
in Deutschland möglich ist, können dann die gesamten
notwendigen Abwicklungsschritte, u.a. die notarielle Erbschaftsannahme
zur Rechtsnachfolge in Spanienvermögen, in der Regie
unserer Kanzlei getätigt werden.