Die Nachlassgerichte sind nicht nur mit
der Ausstellung von Erbscheinen befasst
Gleichwohl ist die Ausstellung von Erbscheinen, mit welchen
im Rechtsverkehr die eigene Erbenstellung nachgewiesen werden
kann, eine zentrale Aufgabe der Nachlassgerichte, erreichbar
über die jeweiligen Amtsgerichte.
Weiterhin ist diesen gegenüber die Erbschaftsausschlagung
zu erklären ebenso wie bei manchen Fallgestaltungen
die Testamentsanfechtung.
Ausserdem obliegt es den Nachlassgerichten, Nachlässe
zu verwalten und zu erhalten, bis die wahren Erben aufgefunden
sind.
Die örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte,
jeweils eine Abteilung der Amtsgerichte
-, richtet sich regelmässig nach dem letzten Wohnsitz
des Vererbers.
Bei letztem Wohnsitz im Ausland ist das Nachlassgericht
Berlin Schöneberg zuständig.