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Erbrechts-Newsletter I 2/2002  zurück
strichel_hori

Die Nachlassgerichte sind nicht nur mit der Ausstellung von Erbscheinen befasst

Gleichwohl ist die Ausstellung von Erbscheinen, mit welchen im Rechtsverkehr die eigene Erbenstellung nachgewiesen werden kann, eine zentrale Aufgabe der Nachlassgerichte, erreichbar über die jeweiligen Amtsgerichte.

Weiterhin ist diesen gegenüber die Erbschaftsausschlagung zu erklären ebenso wie bei manchen Fallgestaltungen die Testamentsanfechtung.

Ausserdem obliegt es den Nachlassgerichten, Nachlässe zu verwalten und zu erhalten, bis die wahren Erben aufgefunden sind.

Die örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte, – jeweils eine Abteilung der Amtsgerichte -, richtet sich regelmässig nach dem letzten Wohnsitz des Vererbers.

Bei letztem Wohnsitz im Ausland ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

 

strichel_hori

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