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Erbrechts-Newsletter I 5/2002  zurück
strichel_hori

Patchwork-Familie in der erbrechtlichen Praxis

Bei Zweitehen mit Kindern entstehen sogenannte Patchwork-Familien. Nach aktuellen Schätzungen wachsen bereits 20 % der Kinder in solchen Patchwork-Familien mit einem Stiefelternteil auf.

Mangels rechtlicher Verwandtschaft fehlt dann nicht nur die erbrechtliche Beziehung zum Stiefelternteil, sondern beim Vorversterben des leiblichen vor dem Stiefelternteil wird das Kind praktisch weitgehend enterbt.

Nähere Informationen hierzu und wie man dies verhindern kann, finden Sie hier:

Informationen zur erbrechtlichen Patchworkfamiliensituation bei Schweizer Bürgern sowie zur deutschen unterhaltsrechtlichen Rechtslage bei Stiefkindern haben wir Ihnen hiermit ebenso direkt zugänglich gemacht.


 

strichel_hori

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