Patchwork-Familie in der erbrechtlichen
Praxis
Bei Zweitehen mit Kindern entstehen sogenannte Patchwork-Familien.
Nach aktuellen Schätzungen wachsen bereits 20 % der
Kinder in solchen Patchwork-Familien mit einem Stiefelternteil
auf.
Mangels rechtlicher Verwandtschaft fehlt dann nicht nur
die erbrechtliche Beziehung zum Stiefelternteil, sondern
beim Vorversterben des leiblichen vor dem Stiefelternteil
wird das Kind praktisch weitgehend enterbt.
Nähere Informationen hierzu und wie man dies verhindern
kann, finden Sie hier:
Informationen
zur erbrechtlichen Patchworkfamiliensituation bei Schweizer
Bürgern sowie zur deutschen
unterhaltsrechtlichen Rechtslage bei Stiefkindern haben
wir Ihnen hiermit ebenso direkt zugänglich gemacht.