Rechtsgutachten für Gerichte, Anwaltskollegen
und Medien
Die Spezialisierung auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten
bringt es mit sich, dass die Unterschiede zwischen der deutschen
und der spanischen Rechtsordnung immer wieder den zentralen
Betrachtungsgegenstand bilden und dem mit der jeweils anderen
Rechtsordnung Vertrauten vermittelt werden müssen.
Auch sind Gerichte nach Massgabe des internationalen Privatrechtes
oft gehalten, ausländisches Recht anzuwenden, wobei
sich spanische Gerichte hier mit der rechtsgutachterlichen
Beurteilung von zwei in Deutschland praktizierenden Anwälten
behelfen, um sich die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen.
Immer häufiger werden auch deutsche Anwaltskollegen
mit der Notwendigkeit der Anwendung spanischen Rechtes befasst,
namentlich bei der Übertragung spanischer Immobilien
und betreffend das spanische Erbschaftssteuerrecht bei in
Spanien belegenen Vermögensgegenständen.
Die deutschen Medien interessieren sich naturgemäss
für aktuelle Rechtsänderungen. Das Baurecht in
Spanien bietet hier viele Ansatzpunkte.
Wenn bei Rechtsangelegenheiten mit Spanienbezug die Wertermittlung
spanischer Immobilien eine massgebliche Voraussetzung für
eine Einigung oder Rechtsdurchsetzung darstellt, können
wir bei Bedarf auch Sachverständige zur Wertgutachtenerstellung
bei Spanienimmobilien vermitteln.