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Erbrechts-Newsletter III 5/2002  zurück
strichel_hori

Rechtsgutachten für Gerichte, Anwaltskollegen und Medien

Die Spezialisierung auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten bringt es mit sich, dass die Unterschiede zwischen der deutschen und der spanischen Rechtsordnung immer wieder den zentralen Betrachtungsgegenstand bilden und dem mit der jeweils anderen Rechtsordnung Vertrauten vermittelt werden müssen.

Auch sind Gerichte nach Massgabe des internationalen Privatrechtes oft gehalten, ausländisches Recht anzuwenden, wobei sich spanische Gerichte hier mit der rechtsgutachterlichen Beurteilung von zwei in Deutschland praktizierenden Anwälten behelfen, um sich die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen.

Immer häufiger werden auch deutsche Anwaltskollegen mit der Notwendigkeit der Anwendung spanischen Rechtes befasst, namentlich bei der Übertragung spanischer Immobilien und betreffend das spanische Erbschaftssteuerrecht bei in Spanien belegenen Vermögensgegenständen.

Die deutschen Medien interessieren sich naturgemäss für aktuelle Rechtsänderungen. Das Baurecht in Spanien bietet hier viele Ansatzpunkte.

Wenn bei Rechtsangelegenheiten mit Spanienbezug die Wertermittlung spanischer Immobilien eine massgebliche Voraussetzung für eine Einigung oder Rechtsdurchsetzung darstellt, können wir bei Bedarf auch Sachverständige zur Wertgutachtenerstellung bei Spanienimmobilien vermitteln.


 

strichel_hori

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