Erbscheinverfahren für Auslandsdeutsche
über das Amtsgericht Berlin Schöneberg zum Nachlassgericht
Würzburg
Besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland und ist eine
erbrechtliche Grundstücksnachfolge im Ausland zu tätigen,
bedarf es häufig eines deutschen Erbscheines.
Generell ist dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg in
bestimmten Familien- und Erbrechtsangelegenheiten eine Sonderzuständigkeit
für Auslandsdeutsche zugewiesen. Doch wie kommt ein
solches Erbscheinverfahren dann zum Nachlassgericht in Würzburg
werden Sie sich fragen.
Nun, das AG Berlin-Schöneberg hat zu seiner Entlastung
die Möglichkeit, bestimmte Verfahren mit Auslandsdeutschen
an ein anderes Gericht weiterzuverweisen, wenn sich spezifische
örtliche Anknüpfungspunkte finden lassen.
Und hierfür ist es bereits ausreichend, wenn ein Erbscheinantragssteller
von einer Anwaltskanzlei vertreten wird, mit einem Kanzleistandort
in Deutschland, um dem Amtsgericht an diesem Kanzleistandort
die Zuständigkeit zuzuweisen.
So wird das Nachlassgericht Würzburg über unsere
Kanzlei mit Rechtsangelegenheiten Auslandsdeutscher befasst.
Im Hinblick auf den kürzeren Draht vor
Ort in Würzburg dürfte dies auch für unsere
Mandanten von Vorteil sein.
Zu den weiteren Zuständigkeiten des Amtsgerichtes
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