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Erbrechts-Newsletter III 8/2002  zurück
strichel_hori

Erbscheinverfahren für Auslandsdeutsche
über das Amtsgericht Berlin Schöneberg zum Nachlassgericht Würzburg

Besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland und ist eine erbrechtliche Grundstücksnachfolge im Ausland zu tätigen, bedarf es häufig eines deutschen Erbscheines.

Generell ist dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg in bestimmten Familien- und Erbrechtsangelegenheiten eine Sonderzuständigkeit für Auslandsdeutsche zugewiesen. Doch wie kommt ein solches Erbscheinverfahren dann zum Nachlassgericht in Würzburg werden Sie sich fragen.

Nun, das AG Berlin-Schöneberg hat zu seiner Entlastung die Möglichkeit, bestimmte Verfahren mit Auslandsdeutschen an ein anderes Gericht weiterzuverweisen, wenn sich spezifische örtliche Anknüpfungspunkte finden lassen.

Und hierfür ist es bereits ausreichend, wenn ein Erbscheinantragssteller von einer Anwaltskanzlei vertreten wird, mit einem Kanzleistandort in Deutschland, um dem Amtsgericht an diesem Kanzleistandort die Zuständigkeit zuzuweisen.

So wird das Nachlassgericht Würzburg über unsere Kanzlei mit Rechtsangelegenheiten Auslandsdeutscher befasst.

Im Hinblick auf den „kürzeren Draht“ vor Ort in Würzburg dürfte dies auch für unsere Mandanten von Vorteil sein.

Zu den weiteren Zuständigkeiten des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg für Auslandsdeutsche klicken Sie bitte hier.

 


 

strichel_hori

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