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Erbrechts-Newsletter I 9/2002  zurück
strichel_hori

Rechtsservice für Spanien
Grenzenlose Gerichtstätigkeit ist nun deutschlandweit eröffnet

Unser Rechtsservice ist örtlich grenzenlos in Deutschland und zugleich fachlich spezialisiert. Haben Sie spanienbezogene Aktivitäten, oder stehen erbrechtliche Meinungsverschiedenheiten zu gerichtlichen Lösungen an, dann sind Sie bei uns richtig.

Häufig nämlich sind bei in Spanien entstehenden Rechtsstreitigkeiten unter Deutschen gleichwohl deutsche Gericht zuständig.

In Deutschland ist unsere gerichtliche Tätigkeit, nicht mehr nur bei den Amtsgerichten, sondern nunmehr auch bei den Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten eröffnet.

Die gleiche Tendenz gibt es in Spanien. Auch hier ist eine landesweite gerichtliche Tätigkeit unsererseits möglich.

In der Praxis erweist sich nunmehr unser Kanzleistandort Mallorca für die deutschlandweite Gerichtstätigkeit sogar als Vorteil: Viele deutsche Gerichtsstandorte sind angesichts der guten Flugverbindungen von Palma de Mallorca schneller und kostengünstiger zu erreichen als vom deutschen Kanzleistandort aus.

 


 

strichel_hori

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