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Erbrechts-Newsletter II 9/2002  zurück
strichel_hori

Vermögensnachfolgeregelung von Frau zu Frau

Für manche ist die Vermögensnachfolgeregelung eine mathematische Rechenaufgabe der Verteilungsgerechtigkeit. Häufig jedoch ist die Vermögensnachfolge eine persönliche Angelegenheit, die auch in dieser Dimension richtig auf den Weg gebracht werden soll.

Die Statistik des höheren Lebensalters der Frau führt häufig dazu, dass die Frau in eine Situation der Regelung der Vermögensnachfolge auf die nächste Generation gerät.

In dieser Situation wird dann häufig eine Anwältin als Rechtsberaterin bevorzugt. Wichtig ist dann, dass in dieser Situation Frau Ingeborg Copp-Menth als Anwältin ihre Erfahrungen als Frau mit den spezifisch für die Vermögensnachfolgeregelung erforderlichen Fachkenntnissen kombinieren kann.

Wenn Ihnen also eine fachspezifische Beratung durch eine Anwältin wichtig ist, dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Frau Copp.-Menth, was bei entsprechender Verkehrsanbindung oder bei Ihnen vor Ort möglich ist.

 


 

strichel_hori

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