Die Freibetragsschere zwischen Deutschland
und Spanien ist riesengross
Bei Vermögen in Deutschland steht Ihnen als Ehegatten
ein persönlicher Ehegattenfreibetrag von 307.000 €
zu, liegt das Vermögen in Spanien, schrumpft dieser
Betrag auf unter 16.000 €. Als Kind steht Ihnen in
Deutschland ein persönlicher Freibetrag von 205.000
€ zu, bei Nachlassvermögen in Spanien liegt der
Freibetrag ebenfalls bei weniger als 16.000 €.
Hinzu kommt, dass man bei geschickter zeitlicher Verteilung
der Vermögensnachfolge in Deutschland im Wege der sogenannten
vorweggenommenen Erbfolge die genannten Freibeträge
noch multiplizieren kann, in Spanien ist dies nicht einmal
bei den geringen persönlichen Freibeträgen möglich.
Ausgeglichener ist die Relation der Freibeträge in
beiden Ländern bei Betriebsvermögen