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Erbrechts-Newsletter I 10/2003  zurück
strichel_hori

Die Freibetragsschere zwischen Deutschland und Spanien ist riesengross


Bei Vermögen in Deutschland steht Ihnen als Ehegatten ein persönlicher Ehegattenfreibetrag von 307.000 € zu, liegt das Vermögen in Spanien, schrumpft dieser Betrag auf unter 16.000 €. Als Kind steht Ihnen in Deutschland ein persönlicher Freibetrag von 205.000 € zu, bei Nachlassvermögen in Spanien liegt der Freibetrag ebenfalls bei weniger als 16.000 €.

Hinzu kommt, dass man bei geschickter zeitlicher Verteilung der Vermögensnachfolge in Deutschland im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge die genannten Freibeträge noch multiplizieren kann, in Spanien ist dies nicht einmal bei den geringen persönlichen Freibeträgen möglich.

Ausgeglichener ist die Relation der Freibeträge in beiden Ländern bei Betriebsvermögen

strichel_hori

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