Vermögensnachfolge bei gemischt deutsch-spanischen
Familien:
Die richtige Rechtsgestaltung erfordert die Kenntnis beider
Rechtskreise
Dies betrifft sowohl die Kenntnis beider nationaler Erbrechtsbestimmungen,
wie auch beide nationale Erbschaftssteuersysteme und das
jeweilige deutsche und spanische internationale Privatrecht.
Letzteres nämlich entscheidet, welche Rechtsordnung
im konkreten Fall zur Anwendung kommt.
Die Grundregel: Bei deutschem Vererber gilt deutsches Erbrecht,
bei spanischem Vererber spanisches Erbrecht. Zu beachten
sind weiterhin die vielgestaltigen Möglichkeiten der
lebzeitigen Vermögensnachfolgeregelungen mit Absicherung
der eigenen Rechts- und Vermögensposition.
Es gilt hier also mit reiflicher Überlegung das richtige
Paket zu schnüren.
Im praktischen Ablauf wird hier unsererseits nach einem
ausführlichen Besprechungstermin zunächst ein
Rechtsgutachten unter Einbeziehung beider Rechtsordnungen
erstellt.
Dieses bildet dann die Entscheidungsgrundlage für
das zu beschliessende Regelungspaket mit anschliessender
Umsetzung.