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Erbrechts-Newsletter III 10/2003  zurück
strichel_hori

Vermögensnachfolge bei gemischt deutsch-spanischen Familien:
Die richtige Rechtsgestaltung erfordert die Kenntnis beider Rechtskreise


Dies betrifft sowohl die Kenntnis beider nationaler Erbrechtsbestimmungen, wie auch beide nationale Erbschaftssteuersysteme und das jeweilige deutsche und spanische internationale Privatrecht.

Letzteres nämlich entscheidet, welche Rechtsordnung im konkreten Fall zur Anwendung kommt.

Die Grundregel: Bei deutschem Vererber gilt deutsches Erbrecht, bei spanischem Vererber spanisches Erbrecht. Zu beachten sind weiterhin die vielgestaltigen Möglichkeiten der lebzeitigen Vermögensnachfolgeregelungen mit Absicherung der eigenen Rechts- und Vermögensposition.

Es gilt hier also mit reiflicher Überlegung das richtige Paket zu schnüren.

Im praktischen Ablauf wird hier unsererseits nach einem ausführlichen Besprechungstermin zunächst ein Rechtsgutachten unter Einbeziehung beider Rechtsordnungen erstellt.

Dieses bildet dann die Entscheidungsgrundlage für das zu beschliessende Regelungspaket mit anschliessender Umsetzung.

 

strichel_hori

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