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Erbrechts-Newsletter I 12/2003  zurück
strichel_hori

Den deutschen Erbschein kann man auch von Spanien aus beantragen


Sie leben als Erbin oder Erbe in Spanien und haben eine Immobilie oder Immobilienanteil geerbt. Um sich als Erbe auszuweisen und die Rechtsnachfolge in die Immobilie in Spanien, Deutschland oder anderswo anzutreten, müssen Sie bei deutschem Vererber einen Erbschein beim Nachlassgericht des letzten Wohnbezirks des Vererbers in Deutschland beantragen.

Wollen Sie nun hierzu nicht extra nach Deutschland reisen, so gibt es regelmässig die Möglichkeit, beim nächsten deutschen Konsulat den Erbscheinsantrag zu stellen. Hierbei müssen Sie eidesstattlich die Richtigkeit Ihrer Angaben versichern. Auf Mallorca ist der Erbscheinsantrag derzeit direkt vor der Konsulin Karin Köller persönlich zu tätigen, respektive die eidesstattliche Versicherung zu leisten.

strichel_hori

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