Den deutschen Erbschein kann man auch von
Spanien aus beantragen
Sie leben als Erbin oder Erbe in Spanien und haben eine
Immobilie oder Immobilienanteil geerbt. Um sich als Erbe
auszuweisen und die Rechtsnachfolge in die Immobilie in
Spanien, Deutschland oder anderswo anzutreten, müssen
Sie bei deutschem Vererber einen Erbschein beim Nachlassgericht
des letzten Wohnbezirks des Vererbers in Deutschland beantragen.
Wollen Sie nun hierzu nicht extra nach Deutschland reisen,
so gibt es regelmässig die Möglichkeit, beim nächsten
deutschen Konsulat den Erbscheinsantrag zu stellen. Hierbei
müssen Sie eidesstattlich die Richtigkeit Ihrer Angaben
versichern. Auf Mallorca ist der Erbscheinsantrag derzeit
direkt vor der Konsulin Karin Köller persönlich
zu tätigen, respektive die eidesstattliche Versicherung
zu leisten.