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Erbrechts-Newsletter I 3/2003  zurück
strichel_hori

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches kann erbschaftssteuerliche Vorteile mit sich bringen.
Wird der Pflichtteil geltend gemacht, dann mindert er die Erbschaftssteuer


Ab dem Zeitpunkt seiner Geltendmachung mindert der Pflichtteil die Erbschaftssteuer entsprechend seiner Höhe. Vor der Geltendmachung allerdings ist der Erbe verpflichtet, Erbschaftssteuer auf der Basis des gesamten Erbes zu zahlen.

Was bedeutet dies für die Rechtspraxis ?

Es kann sinnvoll sein, dass der näher verwandte Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil nur deshalb geltend macht, um dem entfernter verwandten Erben eine höhere Erbschaftssteuer zu ersparen oder den sonst ungenutzt „verfallenden“ Erbschaftssteuerfreibetrag zu nutzen.

Die Voraussetzung: Erbe/-in und Pflichtteilsberechtigter sind sich einig und machen sich entsprechend fachkundig.




strichel_hori

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