Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches kann erbschaftssteuerliche
Vorteile mit sich bringen.
Wird der Pflichtteil geltend gemacht, dann mindert er die
Erbschaftssteuer
Ab dem Zeitpunkt seiner Geltendmachung mindert der Pflichtteil
die Erbschaftssteuer entsprechend seiner Höhe. Vor
der Geltendmachung allerdings ist der Erbe verpflichtet,
Erbschaftssteuer auf der Basis des gesamten Erbes zu zahlen.
Was bedeutet dies für die Rechtspraxis ?
Es kann sinnvoll sein, dass der näher verwandte Pflichtteilsberechtigte
seinen Pflichtteil nur deshalb geltend macht, um dem entfernter
verwandten Erben eine höhere Erbschaftssteuer zu ersparen
oder den sonst ungenutzt verfallenden Erbschaftssteuerfreibetrag
zu nutzen.
Die Voraussetzung: Erbe/-in und Pflichtteilsberechtigter
sind sich einig und machen sich entsprechend fachkundig.