Das deutsche Erbschaftssteuerrecht berücksichtigt
beim typischen Ehegattentestament den Verwandtschaftsgrad
zum Erstversterbenden
Es war in der Vergangenheit noch anders. Aber das deutsche
Erbschaftssteuerrecht hat sich zwischenzeitlich fortentwickelt.
Wenn sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt
haben, dann können heute die Nacherben des zuletzt
versterbenden Ehegatten den günstigeren Verwandtschaftsgrad
zum Erstversterbenden geltend machen, jedenfalls wenn und
insoweit das Vermögen vom Erstversterbenden stammt.
Dies gilt nicht nur für vom Stiefelternteil als letztversterbenden
erbende Stiefkinder, vielmehr profitieren hiervon auch Schwäger
sowie Nichten und Neffen.