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Erbrechts-Newsletter II 3/2003  zurück
strichel_hori

Das deutsche Erbschaftssteuerrecht berücksichtigt beim typischen Ehegattentestament den Verwandtschaftsgrad zum Erstversterbenden


Es war in der Vergangenheit noch anders. Aber das deutsche Erbschaftssteuerrecht hat sich zwischenzeitlich fortentwickelt. Wenn sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, dann können heute die Nacherben des zuletzt versterbenden Ehegatten den günstigeren Verwandtschaftsgrad zum Erstversterbenden geltend machen, jedenfalls wenn und insoweit das Vermögen vom Erstversterbenden stammt.

Dies gilt nicht nur für vom Stiefelternteil als letztversterbenden erbende Stiefkinder, vielmehr profitieren hiervon auch Schwäger sowie Nichten und Neffen.





strichel_hori

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