Frauen und Männer:
Unterschiede in Einstellung und Wissensstand beim Thema
"Erbrecht"
Die Auswertung einer EMNID-Umfrage aus dem Jahre 2002 ergibt
hier folgendes:
1. Während 30,2 % der volljährigen Männer
eine letztwillige Verfügung getroffen haben, sind es
nur 28,1 % der Frauen.
2. Die Einstellung der Frauen zum Sterben / Generationenwechsel
ist eine natürlichere: Nur 26,7 % der Frauen verdrängen
den Tod, bei den Männern sind es 32,6 %.
3. Vorsorge für Situationen der Geistestrübung
/ Gebrechlichkeit mit Vollmachtserteilung u.a. haben bei
38,2 % mehr Männer als 35,0 % Frauen getroffen.
4. Für zu hoch erachten die Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastung
in grösserem Masse die Männer, 51,2 % gegenüber
48,5 % der Frauen.
5. Besser informiert sind Frauen dahingehend, dass sich
die Steuerlast bei Auslandsimmobilien regelmässig grösser
ist, insbesondere, wenn keine rechtsgestalterische Vorsorge
getroffen wird. 65,4 % der Frauen sind hier richtig informiert
gegenüber nur 52,3 % der Männer. Folgerichtig
sehen auch hier mehr Frauen konkreten Beratungsbedarf.
6. Generell sehen mit 62,6 % mehr Frauen die Notwendigkeit,
sich im Themenbereich Erbrecht von einem Fachmann oder einer
Fachfrau beraten zu lassen, gegenüber nur 55 % der
Männer.