Oft entsteht so das Testament bei Deutschen
für ihr Spanienvermögen:
Die Übersetzerin beim spanischen Notar
Das machen wir schnell auch noch, sagen Sie mal, was
da rein soll
Die Szenerie ist nicht erfunden, es ist eine häufige
Praxis, wenn Sie sich über Ihre spanische Gestoria
alles billig mit erledigen lassen wollen.
Aber: War denn überhaupt ein spanisches notarielles
Testament nötig oder hätte ihr bereits existierendes
deutsches auch ausgereicht? Nach dem einschlägigen
internationalen Haager Testamentesabkommen jedenfalls hat
jedes formalgültige deutsche Testament grundsätzlich
auch für Spanienvermögen seine Gültigkeit.
Und: kennt sich denn die deutschsprechende Sekretärin
der spanischen Gestoria oder des spanischen Anwaltes im
nach internationalem Privatrecht maßgeblichen deutschen
Erbrecht aus? Dies sollte bezweifelt werden dürfen.
Und der spanische Gestor? Und im Normalfall der spanische
Anwalt?
Weiter: Wer hat mit Ihnen die jeweiligen rechtlichen und
steuerlichen Vor- und Nachteile erörtert, wenn eine
sprachliche Verständigung nur punktuell über einen
Übersetzer möglich ist?
Schiesslich: Der spanische Notar wird sich ja wohl auskennen
und nur adäquate Testamente unterzeichnen lassen?
Haben Sie schon einmal miterlebt, wie schnell man mitunter
ins Notariatszimmer eines spanischen Notars rein und vor
allem wieder, wie schnell man wieder raus kommt?
Der spanische Notar überfliegt gerade mal die Urkunde,
die er zum ersten Mal zu Gesicht bekommt und dann die Unterschrift
hier und hier.
Alles wunderbar, hat nur einige hundert Euro gekostet.
Toll, was wir wieder alles eingespart haben!
Hoffentlich merkt später niemand, daß bei sorgsamer
Rechts- und Steuergestaltung leicht 40.000 € hätten
eingespart werden können, daß das spanische Testament
schlicht überflüssig war oder eine erbvertragliche
Bindung in Deutschland das spanische Testament gar nicht
mehr wirksam werden lassen kann, ohne daß alle Vertragspartner
dieses Erbvertrages wieder mitwirken.