In Spanien sind nun alle Bankeinlagen
zum Sterbezeitpunkt in die notarielle Erbschaftsannahmeerklärung
aufzunehmen.
Damit soll verhindert werden, daß Bankgutachten an
der spanischen Erbschaftssteuer vorbeigeführt werden.
Angesichts der niedrigen Erbschaftssteuerfreibeträge
in Spanien selbst für Kinder und Ehegatten von nur
ca. 16.000 € sind von dieser Neuregelung und deren
praktischen steuerlichen Konsequenzen viele Familien mit
Bankguthaben in Spanien betroffen.
Wie nun kann hier praxisnah reagiert werden?
Jedenfalls ist es ratsam, Gemeinschaftskonten oder Depots
mit Einzelverfügungsbefragungen einzurichten respektive
sich eine spanische notarielle Generalvollmacht unter Eröffnung
der Selbstkontraktionsmögichkeit zu erstellen.