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Erbrechts-Newsletter II 4/2003  zurück
strichel_hori

In Spanien sind nun alle Bankeinlagen zum Sterbezeitpunkt in die notarielle Erbschaftsannahmeerklärung aufzunehmen.

Damit soll verhindert werden, daß Bankgutachten an der spanischen Erbschaftssteuer vorbeigeführt werden. Angesichts der niedrigen Erbschaftssteuerfreibeträge in Spanien selbst für Kinder und Ehegatten von nur ca. 16.000 € sind von dieser Neuregelung und deren praktischen steuerlichen Konsequenzen viele Familien mit Bankguthaben in Spanien betroffen.

Wie nun kann hier praxisnah reagiert werden?

Jedenfalls ist es ratsam, Gemeinschaftskonten oder Depots mit Einzelverfügungsbefragungen einzurichten respektive sich eine spanische notarielle Generalvollmacht unter Eröffnung der Selbstkontraktionsmögichkeit zu erstellen.




strichel_hori

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