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Erbrechts-Newsletter III 5/2003  zurück
strichel_hori

Für besondere Pflegeleistungen für Verwandte einen schriftlichen Pflegevertrag abschliessen


Dies ist eine Empfehlung, die wir Ihnen in Kenntnis der deutschen Rechtsprechung nur nachhaltig nahelegen können.

Ist beispielsweise der Umfang der notwendigen Pflegeleistung, - wie meist -, zunächst nicht absehbar und wird keine schriftliche Entgeltsvereinbarung für einen Elternteil getroffen, so wird die nachträgliche Vergütung von Pflegeleistungen für Eltern als Schenkung angesehen mit der Folge, dass nicht pflegende Geschwister erbrechtlich daran zu Lasten des pflegenden Geschwisters partizipieren, etwa wenn Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht.




strichel_hori

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