Für besondere Pflegeleistungen für
Verwandte einen schriftlichen Pflegevertrag abschliessen
Dies ist eine Empfehlung, die wir Ihnen in Kenntnis der
deutschen Rechtsprechung nur nachhaltig nahelegen können.
Ist beispielsweise der Umfang der notwendigen Pflegeleistung,
- wie meist -, zunächst nicht absehbar und wird keine
schriftliche Entgeltsvereinbarung für einen Elternteil
getroffen, so wird die nachträgliche Vergütung
von Pflegeleistungen für Eltern als Schenkung angesehen
mit der Folge, dass nicht pflegende Geschwister erbrechtlich
daran zu Lasten des pflegenden Geschwisters partizipieren,
etwa wenn Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht.