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Erbrechts-Newsletter I 7/2003  zurück
strichel_hori

Einzelunternehmen ohne durchdachte Vermögensnachfolgeregelung.
Im Erbfall ist die Unternehmensexistenz höchst gefährdet, extrem in Spanien


Dies gilt für Deutschland und in noch stärkerem Masse wohl für Spanien.

Die Beteiligung mehrerer Personen an einem Unternehmen birgt ihrerseits auch ein gewisses Konfliktpotential in sich.

Sind Sie als Einzelunternehmen tätig, sei es auch in der Rechtsform einer Einmanngesellschaft, dann besteht das "Konfliktpotential" im krankheitsbedingten Ausfall und - für die aufgebaute Firma - im Erbfall.

Die besondere verschärfte Situation in Spanien besteht darin, dass ier grundsätzlich Vollmachten über den Tod hinaus nicht wirksam sind und sämtliche Konten solange blockiert sind, bis notarielle Erbschaftsannahme und Erbschaftssteuerzahlung nachweisbar durchgeführt sind.

Und, vor der Erbschaftsannahme müssen praktisch alle Vermögensgegenstände erfasst und in der Erbschaftsannahmeerklärung angegeben werden.

Wer also in Spanien ein werthaltiges Unternehmen aufgebaut hat, tut gut daran, diesen geschaffenen Wert systematisch für Ausfallzeiten und in der Rechtsnachfolge absichern zu lassen.


strichel_hori

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