Einzelunternehmen ohne durchdachte Vermögensnachfolgeregelung.
Im Erbfall ist die Unternehmensexistenz höchst gefährdet,
extrem in Spanien
Dies gilt für Deutschland und in noch stärkerem
Masse wohl für Spanien.
Die Beteiligung mehrerer Personen an einem Unternehmen
birgt ihrerseits auch ein gewisses Konfliktpotential in
sich.
Sind Sie als Einzelunternehmen tätig, sei es auch
in der Rechtsform einer Einmanngesellschaft, dann besteht
das "Konfliktpotential" im krankheitsbedingten
Ausfall und - für die aufgebaute Firma - im Erbfall.
Die besondere verschärfte Situation in Spanien besteht
darin, dass ier grundsätzlich Vollmachten über
den Tod hinaus nicht wirksam sind und sämtliche Konten
solange blockiert sind, bis notarielle Erbschaftsannahme
und Erbschaftssteuerzahlung nachweisbar durchgeführt
sind.
Und, vor der Erbschaftsannahme müssen praktisch alle
Vermögensgegenstände erfasst und in der Erbschaftsannahmeerklärung
angegeben werden.
Wer also in Spanien ein werthaltiges Unternehmen aufgebaut
hat, tut gut daran, diesen geschaffenen Wert systematisch
für Ausfallzeiten und in der Rechtsnachfolge absichern
zu lassen.