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Erbrechts-Newsletter II 7/2003  zurück
strichel_hori

Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder -
Auf den Zeitpunkt des Erbfalles kommt es an


Bei Erbfällen nach dem 01. April 1998 sind nichteheliche Kinder nach ihren Vätern erbrechtlich vollkommen gleichgestellt.

Aber Achtung: Die Vaterschaft muss förmlich festgestellt sein. Dies ist Voraussetzung für das gesetzliche Erbecht nach dem Vater und damit auch für die erbrechtliche Gleichstellung.

Wie und wann wird nun die Vaterschaft förmlich festgestellt?

Entweder die Vaterschaft wird im förmlichen Verfahren ausdrücklich anerkannt oder sie wird gerichtlich festgestellt. Wichtig ist, dass diese Feststellung auch noch nach dem Erbfall erfolgen kann.

Die Anerkennung bedarf übrigens seit dem 01. Juli 1998 der Zustimmung der Mutter.

Bei Erbfällen zwischen dem 01.07.1070 und dem 01.04.1998 kommt noch das frühere Recht für nichteheliche Kinder zur Anwendung, demzufolge vermieden werden sollte, dass nichteheliche und eheliche Kinder und deren Mutter eine Ebengemeinschaft bilden. Das Recht steht im Wandel der moralischen und gesellschaftlichen Anschauungen und hat, wie man sieht, keine zeitunabhängigen Inhalte.


strichel_hori

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