Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher
Kinder -
Auf den Zeitpunkt des Erbfalles kommt es an
Bei Erbfällen nach dem 01. April 1998 sind nichteheliche
Kinder nach ihren Vätern erbrechtlich vollkommen gleichgestellt.
Aber Achtung: Die Vaterschaft muss förmlich festgestellt
sein. Dies ist Voraussetzung für das gesetzliche Erbecht
nach dem Vater und damit auch für die erbrechtliche
Gleichstellung.
Wie und wann wird nun die Vaterschaft förmlich festgestellt?
Entweder die Vaterschaft wird im förmlichen Verfahren
ausdrücklich anerkannt oder sie wird gerichtlich festgestellt.
Wichtig ist, dass diese Feststellung auch noch nach dem
Erbfall erfolgen kann.
Die Anerkennung bedarf übrigens seit dem 01. Juli
1998 der Zustimmung der Mutter.
Bei Erbfällen zwischen dem 01.07.1070 und dem 01.04.1998
kommt noch das frühere Recht für nichteheliche
Kinder zur Anwendung, demzufolge vermieden werden sollte,
dass nichteheliche und eheliche Kinder und deren Mutter
eine Ebengemeinschaft bilden. Das Recht steht im Wandel
der moralischen und gesellschaftlichen Anschauungen und
hat, wie man sieht, keine zeitunabhängigen Inhalte.