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Erbrechts-Newsletter III 8/2003  zurück
strichel_hori

Pflichtteilsansprüche nach schweizer Recht

Auch in der Schweiz sind Geschwister nach einer Gesetzesänderung in den 80er Jahren nicht mehr pflichtteilsberechtigt.

Insoweit deckt sich diese Rechtslage jetzt ebenso mit der deutschen wie mit der spanischen Rechtslage. Welches nationale Recht anwendbar ist, bestimmt in allen drei Staaten die Nationalität des Vererbers: Auch Schweizer werden nach schweizer Recht beerbt, Spanier werden nach spanischem Recht beerbt – unabhängig davon, wo sich deren Vermögenswerte auf der Welt befinden.

Wen nun kann ein schweizer Vererber nicht übergehen? Den überlebenden Ehegatten und die direkten Nachkommen. Ehegatte und Kinder sind also immer pflichtteilsberechtigt.

Die Eltern sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder vorhanden sind.

strichel_hori

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