Pflichtteilsansprüche nach schweizer
Recht
Auch in der Schweiz sind Geschwister nach einer Gesetzesänderung
in den 80er Jahren nicht mehr pflichtteilsberechtigt.
Insoweit deckt sich diese Rechtslage jetzt ebenso mit der
deutschen wie mit der spanischen Rechtslage. Welches nationale
Recht anwendbar ist, bestimmt in allen drei Staaten die
Nationalität des Vererbers: Auch Schweizer werden nach schweizer
Recht beerbt, Spanier werden nach spanischem Recht beerbt unabhängig
davon, wo sich deren Vermögenswerte auf der Welt befinden.
Wen nun kann ein schweizer Vererber nicht übergehen?
Den überlebenden Ehegatten und die direkten Nachkommen.
Ehegatte und Kinder sind also immer pflichtteilsberechtigt.
Die Eltern sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine
Kinder vorhanden sind.