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Erbrechts-Newsletter I 10/2005  zurück
strichel_hori

Bei Auslandsimmobilien:
Notarkammern betonen Notwendigkeit international abgestimmter Testamente


Wer über Auslandsimmobilien verfügt sollte sich keinesfalls mit der Erstellung eines am Heimatland ausgerichteten Testamentes begnügen. Dies ist die Kernaussage eines von einigen deutschen Notarkammern gemeinsam im Internet veröffentlichten Beitrages unter http://notare.rlp.de/content/serv_aktuelles/presse/imm_text002.htm .

In diesem Beitrag wird u.a. darauf hingewiesen, dass den Rechtsordnungen der meisten romanischen Länder, so auch Spanien, gemeinschaftliche Testamente wie das sogenannte Berliner Ehegattentestament oder Erbverträge unbekannt sind.

Die praktische Konsequenz hieraus ist ein Vorgehen in zwei Schritten:

1.

Überprüfung des bisherigen Testamentes auf seine Tauglichkeit für das Auslandsvermögen
 

2.

Fachkundige Ergänzung des deutschen Testamentes oder Erstellung eines weiteren Testamentes im Land des Immobilienlageortes.

Bei Immobilieneigentum in Spanien stehen hier neben der Frage der Bekanntheit von Rechtsfiguren im Ausland oder praktischer Umsetzbarkeit der Testamentsinhalte diejenigen der steuerlichen Adäquanz im Vordergrund.

Das richtige Testament ist bei Spanienimmobilien regelmässig ein Steuereinsparfaktor im fünf-, des öfteren auch sechsstelligen Eurobereich.

strichel_hori

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