Besteht Handlungsbedarf zur Erbschaftsteuerminimierung bei Spanienvermögen?
Sich rechtzeitig Klarheit verschaffen durch Inanspruchnahme einer Erstberatung
Da hätten wir uns bei
Zeiten wohl mal darum kümmern müssen. Eine häufige Reaktion, wenn der Eigentümer
einer in Spanien gelegenen Immobilie „plötzlich“ verstorben oder gesundheitlich
bedingt handlungsunfähig geworden ist. Oft ist es auch der psychische Zustand im
Alter, der eine rationale Vermögensnachfolgegestaltung praktisch unmöglich
macht.
Auch kann der richtige Zeitpunkt, zu welchem noch umfassender Familienfrieden
herrschte verpasst worden sein.
Ist der Inhaber der Finca in Spanien erst einmal nachhaltig erkrankt, so
vermeiden es Angehörige oft aus Rücksichtnahme und um keine weitere Beunruhigung
zum Gesundheitszustand aufkommen zu lassen, die Thematik der steuergünstigen
Vermögensnachfolge anzusprechen.
Aber unser aller Leben ist endlich und das Hinausschieben einer Regelung schadet
gemeinhin der gesamten Familie.
Vielleicht aber ist gar kein steuerlicher Handlungsbedarf gegeben; warum dann
die Familie verrückt machen? Ein bei Immobilienvermögen in Spanien zwar
unwahrscheinlicher aber nicht auszuschliessender Fall.
Das einfachste allerdings ist es, sich über eine Erstberatung Klarheit zum
Handlungsbedarf zu verschaffen.
Die Honorarkosten hierfür halten sich mit 190.- € zzgl. Umsatzsteuer im Rahmen,
sodass hier jedes interessierte Familienmitglied die Initiative ergreifen kann.
Zum Vergleich: Die Steuereinsparungspotentiale bewegen sich regelmässig im
5-stelligen Eurobereich.