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Erbrechts-Newsletter II 09/2005  zurück
strichel_hori

Erbfall in Deutschland und Sie befinden sich im Ausland
- wir übernehmen die rechtliche Abwicklung

Mit dem Doppelstandort der Kanzlei in Deutschland und Spanien sind wir ständig mit Erbrechtsangelegenheiten mit internationalem Bezug befasst.

Im Zeitalter der erhöhten internationalen beruflichen Mobilität tritt immer häufiger die Situation ein, dass Erben und Vermächtnisnehmer bei einem Erbfall in Deutschland sich angesichts der geografischen Entfernung und beruflicher Ausgelastetheit kaum um diese Angelegenheit kümmern können.

Als auf internationale Erbrechtsfälle spezialisierte Kanzlei mit Arbeitsschwerpunkt in Angelegenheiten von deutschen Vererbern, können wir dann umfassend aussergerichtlich, - und im Bedarfsfall auch gerichtlich, für Sie tätig werden.

Schicken Sie uns einfach ein kurzes Fax oder e-mail mit Schilderung des Sachverhaltes.

 

strichel_hori

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