Erbfall in Deutschland und Sie befinden sich im Ausland
- wir übernehmen die rechtliche Abwicklung
Mit dem Doppelstandort der Kanzlei in Deutschland und
Spanien sind wir ständig mit Erbrechtsangelegenheiten mit
internationalem Bezug befasst.
Im Zeitalter der erhöhten internationalen beruflichen
Mobilität tritt immer häufiger die Situation ein, dass Erben
und Vermächtnisnehmer bei einem Erbfall in Deutschland sich
angesichts der geografischen Entfernung und beruflicher
Ausgelastetheit kaum um diese Angelegenheit kümmern können.
Als auf internationale Erbrechtsfälle spezialisierte Kanzlei
mit Arbeitsschwerpunkt in Angelegenheiten von deutschen
Vererbern, können wir dann umfassend aussergerichtlich, -
und im Bedarfsfall auch gerichtlich, für Sie tätig werden.
Schicken Sie uns einfach ein kurzes Fax oder e-mail mit
Schilderung des Sachverhaltes.