Sie wollen möglichst keine
Erbschaftssteuer in Spanien zahlen?
Kennen Sie die Risiken und Chancen?
Einerseits kennt Spanien mit 81,6 % den höchsten
Erbschaftssteuerspitzensatz in der Europäischen Union.
Andererseits haben einige Regionen in Spanien die
Erbschaftssteuer für bestimmte Personengruppen weitgehend
abgeschafft.
Tatsächlich gibt es in Spanien eine Vielzahl legaler
Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung der
Erbschaftssteuer. Werden diese allerdings nicht frühzeitig
und konsequent genutzt, ist der Erbe häufig gezwungen, die
Immobilie in Spanien nur deshalb zu veräussern, weil er
andernfalls seiner Steuerzahlungspflicht nicht ankommen
kann.
Ist Ihre Familie ein Erbschaftssteuer-Risikofall ?
Ein solcher liegt insbesondere vor bei hohem Verkehrswert
der Immobilie, keiner Steuerresidenz in Spanien, ungünstiger
Testamentsgestaltung mit doppeltem Vermögensübergang im
Rahmen der Generationennachfolge oder bei fehlender naher
Verwandtschaft.
Gehören Sie zu einer diesen Erbschaftssteuer-Risikogruppen,
ist eine umgehende Beratung nachhaltig anzuraten.
Wo liegen nun die Chancen zu einer Steuerminimierung ?
Leicht zu optimieren ist die Erbschaftssteuerminimierung
über eine spezifische Testamentsgestaltung für Spanien, oft
kommt auch eine zielgerichtete Anmeldung bei der
Wohnsitzgemeinde oder Eintragung ins das Residentenregister
in Betracht.
Während eine Heirat allein aus steuerlichen Gründen nicht
unbedingt zu empfehlen ist, stellt eine vorausschauende
gezielte Bevollmächtigung unter Einhaltung der
Formvorschriften zumindest eine interessante
Begleitmassnahme dar.
Was Sie brauchen, ist ein intelligentes, auf den Einzelfall
abgestimmtes Massnahmenpaket.
Schliesslich können Ihnen notfalls unter Umständen auch
zielgerichtete Erbausschlagungen nach Eintritt des Erbfalles
noch Steuervorteile verschaffen.
Gehören Sie zu einer der Erbschaftssteuer-Risikogruppen,
dann sollten Sie sich zeitnah durch einen
Erbschaftssteuer-Check feststellen lassen, welche
Erbschaftssteuer in Ihrer Familie aktuell anfallen würde
Dies ist im Regelfall auf der Basis einer anwaltlichen
Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt. möglich.
Besteht Handlungsbedarf, dann ist ein entsprechendes
Rechtsgutachen zur Erbschaftssteuerminimierung mit Kosten
von 1 % - 3 % des Vermögenswertes in Spanien höchst
rentabel.