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F: |
Warum bedarf es einer auf deutsch-spanische Erbfälle
spezialisierter Rechtsanwaltskanzlei ?
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A: |
Im
Schnittpunkt mehrerer nationaler Rechts- und
Steuersysteme lässt sich nur dann erfolgreich arbeiten,
wenn man sich sprachlich und rechtlich gerade auf die
praktisch-effiziente Bewältigung derartiger
internationaler Rechtsfälle spezialisiert hat und über
entsprechende Erfahrungswerte verfügt.
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F: |
Warum sind die Erfahrungswerte im internationalen
Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung ?
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A: |
Dies beginnt bei Sprache und Mentalität sowie dem Umgang
mit Behörden und umfasst die spezifischen Rechts- und
Rechtssprechungskenntnisse in den beteiligten
Rechtsordnungen ebenso, wie deren Relativierung dann,
wenn Behörden, Notare und Gerichte das Recht unter, -
mitunter unzutreffender -, Zugrundelegung eigener
nationaler Rechtsregeln anwenden.
Dies muss sich nicht immer zum Nachteil der eigenen
Mandantschaft auswirken. Dann kann man dies zum Wohle
des Mandanten akzeptieren.
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F: |
Ist
der Kanzleistandort gerade auf Mallorca von
entscheidender Bedeutung ?
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A: |
Diese Frage kann man mit einem differenzierenden „ja und
nein“ beantworten. Wichtig ist ein Kranzleistandort in
Spanien, von welchem andererseits alle
deutsch-spanischen Erbrechtsangelegenheiten unabhängig
vom konkreten Vermögenslageort abgewickelt werden
können. Wer die persönliche Erläuterung seiner
Vermögensnachfolgeangelegenheit bevorzugt für denjenigen
bietet die sehr gute und kostengünstige
Flugverkehrsanbindung Mallorcas in alle Regionen
Deutschlands ebenso Vorteile wie die Verbindbarkeit mit
einem Kurzurlaub.
Andererseits wird unsererseits bei weltweit verstreut
residierenden Erben auf deren Wunsch mehr und mehr die
Abwicklung per email und Vollmachten organisiert und
realisiert.
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F: |
Werden von der Kanzlei für Erbrecht auch andere
Rechtsgebiete des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs mit
abgedeckt ?
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A: |
Ja,
dies bringt die Spezialisierung auf die
Vermögensnachfolge in Spanien automatisch mit sich. Zu
nennen sind hier das Immobilien- und das Baurecht;
ersteres im Zeitpunkt des Erwerbs der Auslandsimmobilie,
letzteres im Vorfeld einer Immobilienübertragung dann,
wenn die Legalität von Baukörpern zu prüfen und
gegebenenfalls vor dem Verkauf noch herzustellen ist.
Daraus resultiert die Bezeichnung Fachkanzlei für Erb-
und Immobilienrecht mit anwaltlicher Begleitung des
gesamten Lebenszyklus einer Immobilie in Spanien unter
Einschluss der steuerlichen Optimierung.
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F: |
Auf
welche Zielgruppen ist die Erbrechtskanzlei für Spanien
ausgerichtet ?
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A: |
Hier sind alle Personen oder besser Familien mit
Immobilieneigentum in Spanien zu nennen, einschliesslich
derer, welche ein solches Auslandseigentum zu erwerben
beabsichtigen. Typische Beratungszeitpunkte neben dem
Erwerbszeitraum sind der Eintritt in das Rentenalter,
Änderungen in der Lebensplanung mit anderem
Lebenspartner oder Krankheitssituationen sowie der
eingetretene Erbfall.
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F: |
Welches spezifische Serviceangebot bietet die
Erbrechtskanzlei für Spanien ?
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A; |
In
erster Linie genannt sei hier der Beschaffungsservice
spanischer Grundbuch- und Handelsregisterauszüge sowie
von im Bedarfsfall gerichtstauglichen
Immobilienbewertungen; die ersteren sind beschaffbar
binnen weniger Tage, mit fachkundiger Kommentierung in
der deutschen Sprache.
Die Erbfallhotline garantiert eine schnelle Erstberatung
nach dem Erbfall.
Die Kooperation mit spanischen oder deutschen Notaren
erlaubt Erben eine erbrechtliche Immobiliennachfolge
ohne persönliche Anwesenheit in Spanien.
Den Kontakt zu deutschen Anwaltskollegen halten wir
unter anderem durch einen fachspezifischen
Newsletterservice.
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F: |
Welche Bedeutung hat hierbei das umfassende Rechtsportal
der Kanzlei zu Spanien im Internet?
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A: |
Sicherlich eine ganz zentrale, zumal dieses Rechtsportal
für Immobilieneigentümer in Spanien mit das umfassendste
für diese Zielgruppe darstellen dürfte, mit ständiger
aktualisierter Weiterentwicklung. Den Mandanten erlaubt
dies eine wertvolle Vororientierung; zugleich ein
Ratgeber zum Thema Erbschaft in Spanien mit vielen
Hinweisen auch zum Erbschaftssteuerrecht.
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F: |
Lohnt sich die Erbrechtsberatung bei Spanienvermögen
bereits allein unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten ?
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A: |
Dies ist praktisch immer der Fall, da regelmässig
erhebliche Steuersparpotentiale erschlossen werden
können. Möglich ist eine schrittweise Beratungstätigkeit
per Erstberatung mit Honorarbegrenzung auf 190 € zzgl.
USt. In diesem Rahmen wird auch die Grössenordnung von
konkreten Einsparpotentialen nachvollziehbar. |